Grundstücksrecht – Einheit 4: Ausblick und Wiederholung
In der vierten Einheit unserer Vorlesungsreihe zum Grundstücksrecht sehen wir uns noch einmal an, was neben den bisher angesprochenen Kernthemen noch spannend und relevant ist. Wir sprechen vertieft über § 95 BGB (Scheinbestandteile), herrenlose Grundstücke, den gesetzlichen Eigentumserwerb durch Verbindung (§§ 946, 951 BGB) sowie die Ansprüche aus § 1004 BGB.
Kern der Einheit bildet (verbunden mit einem Quiz) eine Wiederholungseinheit, in welcher wir noch einmal die wesentlichen Inhalte der vergangenen Woche ansprechen.
Viel Erfolg bei euren Klausuren!
Meldet euch mit Fragen und Anmerkungen gerne bei uns unter ausdengruenden@gmail.com oder über Instagram!
In der dritten Einheit unserer Vorlesungsreihe zum Grundstücksrecht setzen wir uns insbesondere mit den Dienstbarkeiten und Pfandrechten auseinander. Dabei betrachten wir deren Eintragung in Abteilung II und III des Grundbuches sowie die rechtliche Struktur, praktische Bedeutung und Abgrenzung.
Darüber hinaus gehen wir auf das Erbbaurecht und das Wohnungseigentum ein.
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In der dritten Einheit unserer Vorlesungsreihe zum Grundstücksrecht setzen wir uns insbesondere mit den Dienstbarkeiten und Pfandrechten auseinander. Dabei betrachten wir deren Eintragung in Abteilung II und III des Grundbuches sowie die rechtliche Struktur, praktische Bedeutung und Abgrenzung.
Darüber hinaus gehen wir auf das Erbbaurecht und das Wohnungseigentum ein.
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Grundstücksrecht – Einheit 2: Das Grundbuch & Vormerkung
Willkommen zur Einheit zwei unserer Vorlesungsreihe zum Grundstücksrecht. Die Studierenden lernen den Aufbau und die Struktur des Grundbuchs kennen, einschließlich des Bestandsverzeichnisses und der Abteilungen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Eintragungsverfahren vor den Grundbuchämtern (§§ 13, 19, 20, 29 GBO) und den formellen Anforderungen, die dabei zu beachten sind.
Zudem wird der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB behandelt – ein zentrales Instrument zur Korrektur unrichtiger Eintragungen. Abgerundet wird die Einheit durch eine Einführung in die Vormerkung (§§ 883 ff. BGB).
Die Einheit baut praxisnah auf dem in Einheit 1 gelegten Fundament auf und schafft ein vertieftes Verständnis für die Abläufe und Sicherungsmechanismen des Grundbuchrechts.
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Grundstücksrecht – Einheit 2: Das Grundbuch & Vormerkung
Willkommen zur Einheit zwei unserer Vorlesungsreihe zum Grundstücksrecht. Die Studierenden lernen den Aufbau und die Struktur des Grundbuchs kennen, einschließlich des Bestandsverzeichnisses und der Abteilungen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Eintragungsverfahren vor den Grundbuchämtern (§§ 13, 19, 20, 29 GBO) und den formellen Anforderungen, die dabei zu beachten sind.
Zudem wird der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB behandelt – ein zentrales Instrument zur Korrektur unrichtiger Eintragungen. Abgerundet wird die Einheit durch eine Einführung in die Vormerkung (§§ 883 ff. BGB).
Die Einheit baut praxisnah auf dem in Einheit 1 gelegten Fundament auf und schafft ein vertieftes Verständnis für die Abläufe und Sicherungsmechanismen des Grundbuchrechts.
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Grundstücksrecht – Einheit 1: Einführung & Eigentumserwerb I
In dieser ersten Einheit unserer Vorlesungsreihe zum Grundstücksrecht beschäftigen wir uns mit den Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Die Studierenden lernen den Sachbegriff nach §§ 93 ff. BGB kennen, verstehen die Unterscheidung zwischen schuldrechtlicher und dinglicher Ebene – insbesondere am Beispiel des Grundstückskaufvertrags (§ 311b BGB) – und setzen sich mit den Voraussetzungen des Eigentumserwerbs nach §§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB auseinander.
Die Einheit vermittelt das Fundament für das Verständnis zentraler Strukturen des Sachenrechts – klar, praxisnah und gut strukturiert.
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Grundstücksrecht – Einheit 1: Einführung & Eigentumserwerb I
In dieser ersten Einheit unserer Vorlesungsreihe zum Grundstücksrecht beschäftigen wir uns mit den Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Die Studierenden lernen den Sachbegriff nach §§ 93 ff. BGB kennen, verstehen die Unterscheidung zwischen schuldrechtlicher und dinglicher Ebene – insbesondere am Beispiel des Grundstückskaufvertrags (§ 311b BGB) – und setzen sich mit den Voraussetzungen des Eigentumserwerbs nach §§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB auseinander.
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