
In der dritten Einheit unserer Vorlesungsreihe zum Grundstücksrecht setzen wir uns insbesondere mit den Dienstbarkeiten und Pfandrechten auseinander. Dabei betrachten wir deren Eintragung in Abteilung II und III des Grundbuches sowie die rechtliche Struktur, praktische Bedeutung und Abgrenzung.
Darüber hinaus gehen wir auf das Erbbaurecht und das Wohnungseigentum ein.
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