
Grundstücksrecht – Einheit 1: Einführung & Eigentumserwerb I
In dieser ersten Einheit unserer Vorlesungsreihe zum Grundstücksrecht beschäftigen wir uns mit den Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Die Studierenden lernen den Sachbegriff nach §§ 93 ff. BGB kennen, verstehen die Unterscheidung zwischen schuldrechtlicher und dinglicher Ebene – insbesondere am Beispiel des Grundstückskaufvertrags (§ 311b BGB) – und setzen sich mit den Voraussetzungen des Eigentumserwerbs nach §§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB auseinander.
Die Einheit vermittelt das Fundament für das Verständnis zentraler Strukturen des Sachenrechts – klar, praxisnah und gut strukturiert.
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