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TECH.MEDIEN.RECHT.
Dr. Max Greger
114 episodes
1 hour ago
TECH.MEDIEN.RECHT. ist dein Podcast wenn du im Bereich Software, E-Commerce oder Food unterwegs bist. Mein Ziel: Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht anschaulich mit echten Fällen zu erklären. Gleichzeitig werde ich auch immer wieder spannende Gäste einladen. Ich freu' mich auf eine gemeinsame Zeit! Dein Max Impressum: https://www.maxgreger.de/impressum Datenschutz: https://www.maxgreger.de/datenschutzerklaerung-social-media
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Episodes (20/114)
TECH.MEDIEN.RECHT.
#114: Das Ende der OS-Plattform - und jetzt?

Du hast es sicher schon mitbekommen:

Die Tage der OS-Plattform sind gezählt.

Was ist die OS-Plattform?

Es war ein Versuch der EU, eine Online-Plattform zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und online-Unternehmern bereitzustellen.

Ist das Projekt gelungen?

👎 Nein. Es war ein totaler Flop.

Vermutlich ist nicht mal eine Handvoll Streitigkeiten konnten dort einvernehmlich und wirklich stabil seit 2013 gelöst werden.

Zum Glück hat das der EU-Gesetzgeber kapiert.

Mit der VO 2024/3228 wird die ursprüngliche "ODR-VO" (524/2013) mit Wirkung vom 20. Juli 2025 abgeschafft.

Die Plattform selbst ermöglicht aber bereits ab 20. März 2025 keine neue Einreichung eines Falles mehr.

➡ Was bedeutet das nun für den Link?

Natürlich wäre es sinnvoll gewesen, die Pflicht zur Verlinkung auf die Plattform bereits ab 20. März 2025 entfallen zu lassen. Denn was bringt der Link zur Plattform im Impressum eines online-Händlers, wenn dort keine neuen Fälle mehr angenommen werden?

Doch von all dem steht in der neuen Verordnung nichts.

➡Die ALTE Verordnung verpflichtet in Ihrem Art. 14 schlichtweg zur Verlinkung "zur OS-Plattform".

➡Die NEUE Verordnung setzt die alte Verordnung mit Wirkung ab 20. Juli 2025 außer Kraft.

Für mich ist die Sache klar:

Der Link darf und muss erst ab 20. Juli 2025 entfernt werden, nicht vorher.

Das Argument, ein Link zu einer Plattform, die neue Fälle nicht mehr annimmt, sei irreführend (mit der Folge, dass der Link schon ab 20. März 2025 weg muss) greift für mich nicht.

Solange eine EU-VO einen Link zur Plattform anordnet und die Plattform keine neuen Fälle mehr annimmt, ist es Sache des Betreibers der Plattform (also der EU), den Verbraucher auf der Plattform darüber angemessen zu informieren.

Das Gesetz gilt aber nach wie vor, auch über den 20. März 2025 hinaus.

👉 sind jetzt noch Fragen offen? Dann schreib sie gerne in die Kommentare!

Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #osplattform #odr #abmahnung #disputeresoluition

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9 months ago
2 minutes 58 seconds

TECH.MEDIEN.RECHT.
#113: Die Unterlassungserklärung (muss ich sie bei einer Abmahnung abgeben?)

Endlich Unterlassungserklärungen verstehen 💡


Viele Mythen bestehen im Zusammenhang mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.


Muss ich denn zwingend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben?


Muss ich immer eine konkrete Vertragsstrafe versprechen?


Darf ich sie modifizieren?


In etwas mehr als 5 Minuten erkläre ich Dir die wichtigsten Grundsätze dazu.


👉 sind jetzt noch Fragen offen? Dann schreib sie gerne in die Kommentare!

Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #unterlassungserklärung #abmahnung #anwalt #geschäftsführer

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9 months ago
5 minutes 23 seconds

TECH.MEDIEN.RECHT.
#112 Aldi Süd verliert Dubai-Schokoladen Streit

Aldi Süd muss Dubai-Schokolade aus seinen Regalen räumen. Das LG Köln erlässt gegen ALDI SÜD eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung

Was war passiert?

Der Trend rund um Dubai-Schokolade ist noch nicht ganz vorbei. Da springt natürlich auch ALDI SÜD auf den Zug auf und verkauft die Schokolade mit der Pistaziencreme-Füllung und Engelshaar (Kadayif).

Auch der Schokoladen-Importeur Wilmers hat Dubai-Schokolade im Angebot.

Da gibt es aber einen Unterschied im Herstellungsland:

◼ Aldi Süd: Türkei

◼ Wilmers: Dubai.

Wilmers meint, dass Dubai-Schokolade nur "echt" ist, wenn sie aus Dubai kommt. Wilmers beantragt deshalb den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln.

Was sagt das LG Köln?

Das Landgericht Köln hat diese Verfügung tatsächlich am erlassen (Az. 33 O 544/24).

Argument:Es besteht die Gefahr, dass Verbraucher über die Herkunft des Produkts getäuscht werden. "Dubai-Schokolade" sei eine geografische Herkunftsangabe (§§ 127 u. 128 MarkenG).

Mit der Zustellung dieser Verfügung an Aldi Süd - sicherlich bereits erfolgt - darf Aldi Süd keine Dubai-Schokolade mehr anbieten, die nicht aus Dubai stammt.

Ist damit der Streit beendet?

Wohl nicht.Aldi Süd kann Rechtsmittel gegen die Verfügung einlegen. Der Streit wird dann beim Oberlandesgericht Köln weitergeführt.

Es ist also noch relativ offen, wie die Sache ausgeht. Dennoch muss sich Aldi Süd bis auf weiteres an die Unterlassungsverfügung halten, wenn der Discounter kein Ordnungsgeld riskieren möchte.

Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #markenrecht #dubaischokolade #wilmers #aldi

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9 months ago
10 minutes 14 seconds

TECH.MEDIEN.RECHT.
#111: FernUSG & Coaching - ein Ausblick für 2025

Sicherlich hast du die rechtliche Unsicherheit im Bereich des online-Coaching und E-Learning im Zusammenhang mit dem Fernunterrichtschutzgesetz (FernUSG) mitbekommen. Dürfen dabei nicht vergessen, dass mittlerweile überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte (OLG) zugunsten von online-Coaching entschieden hat. Nur das OLG Stuttgart und das OLG Celle (mit letzterem hat Problematik begonnen) vertreten die strenge Meinung, dass online-Coaching in der Regel unter den Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes fallen. Ich möchte dir mit diesem Video einen kleinen Ausblick in das Jahr 2025 geben. Wenn du Fragen zu diesem Thema hast, melde dich gerne! Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #fernusg #onlinecoaching #coaching #zfu #widerruf

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11 months ago
6 minutes 2 seconds

TECH.MEDIEN.RECHT.
#110: Das Risiko billiger Markenanmeldungen

Bist du Inhaber oder Geschäftsführer eines Unternehmens und nicht 100-prozentig sicher, ob du markenrechtlich stark aufgestellt bist?

Wie oft hast du deshalb schon zu dir selbst gesagt,: „eigentlich müsste ich mich mit dem Thema Marken mal intensiver beschäftigen.“

… dich aber gleichzeitig gefragt: „ist Markenschutz so wichtig?“

… und dir dann zur Beruhigung schließlich eingeredet: „Und wenn —

Das läuft ja nicht davon.“

Und hier ist der Punkt: Unternehmen, die erfolgreiche Produkte entwickeln, investieren immer auch in den Aufbau entsprechender Markenrechte. Sie sind doppelt clever: Markenrechte dienen Nicht nur als Schutz gegen Trittbrettfahrer. Sie spielen bei der Bewertung eines Unternehmens als Asset eine sehr wichtige Rolle.

Manche dieser Marken sind bereits über 100 Jahre alt und immer noch schützen Sie die entsprechenden Produkte des Unternehmens. Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat und Jahre für Jahr.

Doch wenn du vor der Markenanmeldung nicht gründlich nach entgegenstehenden Schutzrechten suchst, fliegt dir das ganze Konstrukt oft erst Jahre später komplett um die Ohren.


Denn viele unterlegen einem schlimmen Irrglauben: eine Marke ist nicht bereits nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist sicher. Sie kann auch viele Jahre später noch Zu Bruch gehen wie eine fragile Porzellanvase. Nämlich dann, wenn ältere ähnliche Marken bestehen.

Nun gibt es natürlich diejenigen, die sich die gründliche rechtliche Vorarbeit gerne sparen möchten.

Dabei muss ich aber zunächst eines klarstellen: Die ® wird nicht schöner oder besser, wenn ein Unternehmen dafür mehr Geld bezahlt hat. Darin liegt aber auch die Gefahr: eine ungeprüfte, günstige Markenanmeldung kann gut gehen (ich könnte dir einige Beispiele nennen) - kann aber auch schiefgehen. (auch da kann ich dir Beispiele nennen).

Stell dir einfach mal vor, du meldest eine Marke selbst oder über einen billigen Dienstleister an und weißt die nächsten 20 Jahre lang nicht, ob die Marke wirklich dir gehört oder nicht doch einem Unternehmen , das sie schon früher angemeldet oder benutzt hat.


Du als Geschäftsführer würdest doch auf so einer wackeligen Grundlage gar nicht richtig investieren. Und nachts auch nicht ruhig schlafen.

Erfolgreiche Unternehmen, die es mit ihren Produkten ernst meinen, melden daher Marken nicht einfach ungeprüft oder mit Discountern an. Stattdessen holen Sie sich wertvollen Rat ein und führen gründliche rechtliche Checks durch, bevor sie ihre neue Marke entwickeln und damit auf den Markt gehen und melden eine Marke nicht einfach ins Blaue hinein an. weil die Folgen einer unsachgemäßen Markenverletzung dein Unternehmen bis in den Ruin treiben können.

Stattdessen prüfen wir im ersten Schritt, ob deine Wunschmarke überhaupt als Marke fähig ist und ob wir auf Anhieb identische ältere Marken finden, die zu einem unüberwindbare Hindernis führen

Besteht deine Marke diese erste Prüfung, geht’s ans Eingemachte: anhand einer professionellen Ähnlichkeitsrecherche stellen wir weitestgehend sicher, dass nicht irgendwann ein anderes Unternehmen um die Ecke kommt und dich mit einer älteren Marke konfrontiert.

Wenn du für dein Unternehmen ebenfalls eine oder mehrere Marken aufbauen möchtest, melde dich gerne bei mir.

Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst.

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11 months ago
18 minutes 22 seconds

TECH.MEDIEN.RECHT.
#109: Abmahnung wegen "Inbus-Schlüssel"?

Stell dir vor, du bietest im Internet "Inbus-Schlüssel" an. Dann droht dir eine Abmahnung durch das Unternehmen Inbus.

Zu Recht?

Inbus ist eine mehrfach eingetragene Marke. Die älteste Wortmarke dieses Unternehmens besteht bereits seit 1934.

Nun könnte man sagen, niemand verwendet dem Begriff Innen-Sechskantschlüssel. Vielmehr sagt jeder Inbus oder Imbus.

Das mag sein.

Allerdings macht die Wandlung einer Marke zum Gattungsbegriff die Marke nicht per se löschungsreif. Hinzu kommen muss immer ein Versäumnis des Markeninhabers. Nur wenn der Markeninhaber nicht angemessene Anstrengungen unternommen hat, die Umwandlung zum Gattungsbegriff zu verhindern, insbesondere Rechtsverletzer in Anspruch zu nehmen, droht ihm der Verlust der Marke.

Aktuell wird wieder ein löschungsverfahren gegen den Markeninhaber geführt. Ob dieses aber erfolgreich sein wird, wissen wir nicht. In der Vergangenheit konnte Inbus seine Marke stets behaupten, sowohl vor dem DPMA als auch vor Gericht (LG Düsseldorf 1990).

Solltest du ein solches Problem haben, melde dich gerne bei mir.

Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. #inbus # markenanwalt #markenrecht #abmahnung

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11 months ago
11 minutes 27 seconds

TECH.MEDIEN.RECHT.
#108: Wenn dich OpenAI wegen Begriff "GPT" abmahnt

Stell dir vor du nutzt die API von OpenAI. Du entwickelst ein neues Produkt und nennst es "XY GPT". Dann flattert ein Brief in dein Postfach. OpenAI möchte es dir verbieten, das Zeichen "GPT" zu nutzen. Argument: "GPT" soll für die einschlägigen Dienstleistungen markenrechtlich geschützt sein. Stimmt das? 1. Was bedeutet „GPT“ eigentlich? GPT bedeutet im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz „generative pre-trained transformer“. Diesen Begriff hat zwar das für sein ChatGPT bekannte US-amerikanische Unternehmen OpenAI etabliert (vermutlich um 2018). Mittlerweile wird dieser Begriff allerdings im Kontext Künstliche Intelligenz weltweit als Gattungsbegriff beschreibend benutzt. Und ein beschreibendes Zeichen ist als Marke nicht eintragungs- und schutzfähig. Das gilt in allen Markenordnungen dieser Erde. 2. Gibt es überhaupt eine „GPT“-Marke?

Insbesondere OpenAI hat versucht, den Begriff „GPT“ als Marke anzumelden und einzutragen. So hat OpenAI beispielsweise eine Unionsmarke „GPT“ (Aktenzeichen: 018836652) angemeldet. Diese Marke hatte das Markenamt für die Klassen 9 und 42 (grob: Software bzw. Software-/IT-Services) ursprünglich auch eingetragen. Allerdings hat nun ein anderes Unternehmen eine Löschung wegen fehlender Unterscheidungskraft beantragt. Dieses löschungsverfahren ist derzeit anhängig. Genauso steht es um zahlreiche weitere „GPT“-Marken von OpenAI, z. B. - „GPT-4“ - „GPT-5“ Noch keine Löschungsanträge sind zwar für die Marken „GPT-6“ und „GPT-7“ im Register ersichtlich. Diese könnten aber ebenfalls nachfolgen. 3. Wie wird das Markenamt entscheiden? Eine genaue Prognose ist nicht möglich. Ich vermute aber, dass das EUIPO die eingetragenen Marke letztlich wieder löschen wird. Als Anhaltspunkt können wir einen Blick in die USA wagen. Das dortige Markenamt USPTO hat die dort angemeldete US-Marke „ChatGPT“ (Nr. 97733261) von OpenAI wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Zwar hat OpenAI dort ein Rechtsmittel eingelegt (‚Appeal‘). Aus den vorgenannten Gründen wegen der mittlerweile etablierten Benutzung als Gattungsbegriff dürfte aber dieses Rechtsmittel keinen Erfolg haben. 4. Hätte OpenAI etwas besser machen können?

OpenAI hätte bereits 2018 bei der Etablierung des Begriffs seine Marken anmelden können und müssen. Damals war der Begriff „GPT“ noch nicht bekannt und wurde noch nicht beschreibend genutzt. Durch genügende Anstrengungen, den Markt von diesem Begriff freizuhalten (also durch Abmahnungen) wäre es dann auch nicht hinderlich geworden, wenn sich der Begriff erst nachträglich der Begriff zum Gattungsbegriff entwickelt. Denn in solch einem Fall verliert das Markenrecht nur derjenige, der sich nicht genügend anstrengt, die Etablierung eines Gattungsbegriffs zu verhindern. Auf diese Art und Weise ist die Marke Flip-Flop zum Gattungbegriff geworden und die Markenrechte sind dem Inhaber aberkannt worden! 5. Kann ich „GPT“ jetzt bedenkenlos nutzen? Meine Hand lege ich natürlich nicht dafür ins Feuer. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass OpenAI aufgrund seiner Größe und Marktmacht einfach versucht, den Markt von anderen „GPT“-Begriffen freizuhalten, egal, ob das Ganze dann am Ende erfolgreich ist oder nicht. Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. #openai #chatgpt #gpt #abmahnung #ai #ki

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11 months ago
11 minutes 7 seconds

TECH.MEDIEN.RECHT.
#107: Richtig zahlen unter Vorbehalt der Rückforderung

Stell dir vor, jemand fordert Geld von dir, hat es aber nicht verdient. Zum Beispiel möchte jemand Geld für eine völlig untaugliche Software.

Vermutlich wirst du dich gegen die Zahlung wehren. Es gibt aber auch Situationen, in denen du dir keinen Streit leisten kannst. Jetzt könntest du sagen:

„Dann zahle ich halt jetzt und hole mir das Geld später wieder zurück!“

Das kann aber häufig daran scheitern, dass § 814 BGB die Rückforderung später nicht mehr zulässt. Nämlich dann, wenn du bei der Zahlung gewusst hast, dass du die Zahlung eigentlich nicht schuldest. Das ergibt sich häufig aus dem E-Mail-Verkehr, indem du normalerweise ja die schlechte Leistung (oder nicht erfolgte Leistung) bemängelst.

Jetzt gibt es hier einen Ausweg: du erklärst einen Vorbehalt bei der Zahlung.

Hier musst du aber wieder höllisch aufpassen. Denn es darf sich nicht um einen die Erfüllung hindernden Vorbehalt handeln sondern lediglich um einen Vorbehalt, dass du später möglicherweise das Geld wieder zurückforderst.

Wie das genau funktioniert, erkläre ich dir ausführlich in dieser Folge.

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1 year ago
13 minutes 44 seconds

TECH.MEDIEN.RECHT.
#106: Marken-Krimi vom Oktoberfest

In dieser Folge erkläre ich dir, wie sogar etablierte Betreiber eines Festzelt auf dem Oktoberfest Schwierigkeiten geraten können, wenn sie nicht rechtzeitig daran denken, eine Marke anzumelden.


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1 year ago
12 minutes 1 second

TECH.MEDIEN.RECHT.
#105: Ohne Marken-Recherche lebst du gefährlich

In meiner heutigen Folge spreche ich über das Thema Markenrecherche.


Bei diesen Begriff verdrehen ja viele die Augen und fragen sich: wozu brauche ich das eigentlich? Ich kann doch selbst meine Wunschmarke im Register des jeweiligen Markenamts eingeben (oder in Google) und dann erhalte ich mein Rechercheergebnis.


Weit gefehlt: eine Verwechslungsgefahr genügt bereits dafür, dass ein Inhaber eines älteren Schutzrechts gegen dich einen Unterlassungsanspruch geltend machen kann. Und die Verletzungsgefahr wird gerade nicht nur durch identische Zeichen ausgelöst sondern auch durch ähnliche. Es genügt beispielsweise bereits eine klangliche Ähnlichkeit.


„Was kann denn dann passieren?“ fragst du dich jetzt vielleicht. Abgesehen von hohen Kosten im Zusammenhang mit einer Abmahnung oder gar einer Klage ist die unangenehmste Folge wohl, dass du dir sehr schnell einen neuen Markennamen aussuchen musst. Wenn du bereits jahrelang unter einer bestimmten Marke bekannt geworden bist, ist das desaströs.


Bereite eine Markenanmeldung daher gründlich vor und vermeide später Probleme, die dich möglicherweise dein Unternehmen kosten können.


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1 year ago
10 minutes 4 seconds

TECH.MEDIEN.RECHT.
#104: Pizzabacken und Markenrecht - Keinen Fehler machen!

Was hat das Pizzabacken mit Markenrecht zu tun? Eine Menge!

Beide Tätigkeiten erfordern aufeinander abgestimmte Handlungen.

Fehlt eine Handlung oder passiert an einer Stelle ein Fehler, bricht das Konstrukt zusammen wie ein Kartenhaus.

Bei Marken kann das z. B. ein absolutes Schutzhindernis sein (fehlende Unterscheidungskraft) nach § 8 MarkenG. Oder eine nicht erfolgte Markenrecherche nach ähnlichen älteren Rechten (mit der Folge einer Verwechslungsgefahr).

Fehler beim Pizzabacken führen dazu, dass der Teigling nicht optimal ist. Können wir verkraften.

Fehler bei Markenanmeldungen sind später oft irreversibel und können dich in finanzielle Schwierigkeiten bringen (bis zur Insolvenz führen). Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. #pizza #markenanmeldung #markenrecht #markenanwalt #startup #unternehmertum

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1 year ago
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TECH.MEDIEN.RECHT.
#103: FernUSG - LG: München I hilft Online-Coaches

Das Landgericht München I hat am 12. Februar 2024 (Az. 29 O 12157/23) ein Urteil erlassen, das die online-Coaching Szene erfreuen dürfte. Danach muss eine Lernerfolgskontrolle (§ 1 FernUSG) explizit vertraglich vereinbart sein.

Außerdem:

  • Live-Video-Calls, die später in die Mediathek als aufgezeichnete Videos aufgenommen werden, gelten nicht als „asynchron“. Sie zählen nicht zu den Lernzeiten, die als räumlich getrennt gelten (§ 1 FernUSG)
  • Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) gilt nicht im B2B Bereich, also bei Verträgen mit Unternehmern
  • Coaching im Sinne von Business-Consulting ist nicht mit einem Fernlehrgang vergleichbar

📌 Urteil im Volltext hier lesen.

Die Argumente des Gerichts sind klar: Das FernUSG ist so alt, dass der Gesetzgeber an Videoübertragungen nicht gedacht hat.

Das Urteil des LG München I stärkt Coaches und anderen eLearning-Anbietern den Rücken. Es erleichtert die Abwehr von standardisierten Rückzahlungsansprüchen.

Was bedeutet das Urteil?

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das OLG München könnte in 2. Instanz anders entscheiden. Zudem hat der BGH all diese Fragen noch nicht geklärt – und am Ende entscheidet allein der BGH über die Auslegung des FernUSG.


📝 Blogbeitrag: ⁠ Landgericht München: keine ZFU Zulassung für online Coaches nötig | Dein IT-Recht Fachanwalt für Software, E-Commerce und Food. (maxgreger.de) Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. #zfu #fernusg #onlinecoaches #onlinebusiness #onlinekurs

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1 year ago
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#102: Abmahnung wegen Double Opt-In (ist vermeidbar!)

Da willst du als Versender von E-Mail-Newslettern alles richtig machen. Hältst dich penibel dran, Newsletter erst nach Erhalt des Double-Opt-in zu versenden. Und dann kommt trotzdem die Abmahnung wegen fehlender Einwilligung in E-Mail-Werbung! Bitte? Was für Fehler kann ich denn beim Einsatz von Double Opt-in noch machen? Immerhin nutze ich ja bereits Double-Opt-in für mein E-Mail-Marketing? Zuallererst muss die Opt-in-E-Mail so schlicht wie möglich gehalten sein. Ein werbender Slogan führt nach der Auffassung des LG Berlin (Az.: 16 O 349/20) schon dazu, dass von Werbung auszugehen ist. Und Werbung darf die Opt-In E-Mail selbst noch nicht enthalten. Viele in Shopsysteme integrierte Newsletter-Anmeldungen und die entsprechenden Opt-in E-Mails sind nicht ausreichend gestaltet. Es fehlen oft die auch für geschäftliche E-Mails erforderlichen Pflichtangaben (siehe § 6 TMG). Aber generell sind Opt-in E-Mails in Ordnung, oder? Jein. Das OLG München (Az. 29 U 1682/12) hat doch tatsächlich vor über einem Jahrzehnt eine völlig abstruse Entscheidung in die Welt gesetzt, wonach bereits eine Opt-in E-Mail als Werbung gilt, Diese Entscheidung haben aber zum Glück andere Gerichte nicht übernommen. Und auch der BGH (Az. I ZR 164/09) geht davon aus, dass eine Opt-in E-Mail nicht per se unzulässig (also Werbung) ist. 👉 Wie safe bist du mit deinen Opt-in E-Mails? ___ Links ____________________ 📌 OLG München (Az. 29 U 1682/12): https://openjur.de/u/566511.html 📌 BGH (Az. I ZR 164/09): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=57082&pos=0&anz=1 📌 LG Berlin (Az.: 16 O 349/20): n.a. LG Stendal (Az.: 22 S 87/20): https://openjur.de/u/2379125.html 📝 Blogbeitrag: https://www.maxgreger.de/abmahngefahr-newsletter-double-opt-in-e-mail/ Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst.

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1 year ago
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#101: Verwechslungsgefahr bei Marken (DAS musst du wissen!)
Wann gerät eigentlich eine Marke in Konflikt mit einer anderen Marke? Die „Verwechslungsgefahr“ ist hier der zentrale Begriff. Ich erkläre ihn dir hier genau! Immer wenn es darum geht, dass eine Marke mit einer anderen Marke in Konflikt gerät, spielt die Verwechslungsgefahr zwischen den beiden sich gegenüberstehenden Zeichen eine zentrale Rolle. Es kommt nicht nur auf die schriftbildliche Ähnlichkeit an sondern auf viele weitere Aspekte, die ich hier in diesem Beitrag genau erkläre. Klar: Marken haben schließlich die Aufgabe, dass die Marktteilnehmer - vor allem deine Kunden - deine Leistungen oder Produkte von denen deiner Konkurrenz unterscheiden können. Übrigens spielt die Verletzungsgefahr nicht nur bei Streitigkeiten zwischen mehreren Inhabern von Kennzeichen eine Rolle. Sie wird auch auf Antrag vom Amt im Wege eines Widerspruchs oder eines Antrags auf Löschung der Marke wegen relativer Schutzhindernisse geprüft. Wenn du diesen Beitrag gesehen oder gehört hast, weißt du in Zukunft Bescheid, wenn es um die Verwechslungsgefahr geht. 📝 Mehr zu dem Thema Marken auf meiner Website: https://www.maxgreger.de/marken/ Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #Markenanmeldung #Verwechslungsgefahr #Markenanwalt #Markenrecht #Abmahnung
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1 year ago
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#100: Spezi Markenstreit beendet! Wer gewinnt?

Es war einmal eine Brauerei in Augsburg. Die familiengeführte Brauerei Riegele. Gibt’s heute noch. Riegele hatte schon 1956 einen richtig guten Riecher für Markenrechte und ließ sich “Spezi” als Marke eintragen. Im Jahr 1974 klopfte dann die große Paulaner Brauerei aus der Landeshauptstadt München an die Tür der kleinen Augsburger Brauerei. Paulaner wollte auch “Spezi” verkaufen. Man wurde sich einig mit einer “Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung”. Paulaner zahlte einmalig 10.000 Mark an Riegele. Riegele erlaubte Paulaner den Verkauf von „Paulaner Spezi“ (mit anderem Logo als das “original” Spezi). Der Frieden währte fast ein halbes Jahrhundert. Fast. Denn nach 48 Jahren kündigte Riegele die Abmachung und wollte fortan laufende Lizenzgebühren vereinnahmen. Das wäre natürlich äußerst lukrativ. Wirtschaftlich nachvollziehbar, dass Riegele es nicht gut fand, dass Paulaner ihre Marke seit Jahrzehnten quasi "für Umme" nutzt (eben abgesehen von der Einmalzahlung von 10.000 Mark). Paulaner sah das anders. Es folgte ein Markenstreit vor dem LG München I. Das Gericht gab Paulaner Recht und sagt, dass die Vereinbarung von 1974 wirksam ist. Eine Kündigung ist nicht möglich (Urteil v. 11.10.2022; Az. 33 O 10784/21 - zum Download s. unten). Riegele legte anschließend Berufung zum OLG München ein … … und nahm sie vor wenigen Tagen zurück! Das OLG München hatte anscheinend seine vorläufige Rechtsauffassung derart klar geäußert, dass Riegele keine Erfolgsaussichten in der Berufung sah. Fazit: Paulaner darf also weiterhin sein Cola-Limonade-Mischgetränk als "Paulaner Spezi" vertreiben! 🥤🍊 👉 Was ist dein Favorit? Original oder Paulaner "Spezi"? 📌 Urteil Download: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2022-N-27570?hl=true 📝 Blog-Beitrag zum Thema: https://www.maxgreger.de/friede-im-spezi-markenstreit-brauerei-riegele-gibt-gegen-paulaner-auf/ Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #Spezi #Paulaner #Getränkebranche #Urteil #Rechtsstreit

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1 year ago
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TECH.MEDIEN.RECHT.
#99: EuG bestätigt LEGO Marke ("Figur")

Vielleicht hast du es noch gar nicht gewusst: Lego hat kein Patent auf seine Steine. Deren sprechend dürfen auch Konkurrenten kompatible Klemmbausteine herstellen und verkaufen. Lego hat allerdings eine außergewöhnliche dreidimensionale Marke in Form des berühmten Lego-Männchens. Lego geht aus dieser Marke mit Abmahnungen sehr rigide gegen Konkurrenten und Händler von Konkurrenzprodukten vor. Lego möchte am liebsten sämtliche Figuren verbieten, die in irgend einer Weise mit Klemmbausteine kompatibel sind. Nun hat einer der größten Konkurrenten von Lego, Bluebrixx, versucht, diese Marke im Wege eines Löschungsantrags zum EUIPO zu Fall zu bringen. Allerdings nicht erfolgreich. Davon hat Bluebrixx beim EuG (Gericht der Europäischen Union) geklagt. Das Gericht hat aber entschieden, dass die 3D-Marke von Lego gültig ist. Argument: Zwar sind einige Merkmale der typischen Figur funktional bedingt und damit einem markenrechtlichen Schutz nicht zuträglich. Dazu zählt zum Beispiel die noch per auf dem Kopf, die Löcher auf der Rückseite der Beine sowie unter den Füßen. Es gibt auch andere sichtbare Merkmale, die nicht funktional bedingt sind: - Kopfform (wie ein "Fass") - Form des Körpers - Form von Armen und Beinen Dieses Urteil bedeutet nun aber auch eines: Konkurrenten wissen nun deutlich genauer, wie sie Figuren herstellen können, die Lego dann nicht mehr angreifen kann. Primär mit anderer Form des Kopfes, des Körpers und der Gliedmaßen. 📝 Mein Blog-Beitrag: https://www.maxgreger.de/eug-urteil-lego-behaelt-seine-figuren-marke-maennchen/ 📌 Ursprungs-Video von Johnny's World mit ausführlichen Hintergrund-Infos: https://www.youtube.com/watch?v=Sw8BSZanCk4 Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #lego #bluebrixx #legomännchen #klemmbausteine #legofigur #markenrecht #markenanwalt #abmahnung

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1 year ago
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#98: Unterlassungserklärung nach Abmahnung vermeiden

Gerade im E-Commerce-Bereich sind Unternehmer hin und wieder in der Situation, dass sie abgemahnt werden. Nun stellt sich die Frage, ob sie zwingend eine Unterlassungserklärung abgeben müssen oder ob es Alternativen gibt. Gerade im Bereich E-Commerce sind Abmahnungen keine Seltenheit. Das gesamte Angebot wird ja für die Allgemeinheit sichtbar auf der Website/im Onlineshop präsentiert. Das macht es Konkurrenten oder Abmahnverbänden leicht, Fehler zu ermitteln und dann abzumahnen. Hast du einmal eine wettbewerbswidrige Handlung begangen, impliziert dass eine sogenannte Wiederholungsgefahr. Also die Gefahr, dass du auch künftig erneut einen kerngleichen Verstoß begehst. Diese Wiederholungsgefahr und damit den Unterlassungsanspruch kannst du nur durch die Abgabe einer ernsthaften Unterlassungserklärung ausräumen. Ernsthaft ist eine Unterlassungserklärung dann, wenn du für den Fall einer künftigen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe versprichst. Dabei kommt in der Regel der sogenannte „Hamburger Brauch“ ins Spiel. Du versprichst nicht eine konkret benannte Geldsumme für einen erneuten Verstoß, sondern überlässt die Festsetzung eines angemessenen Betrags dem Unterlassungsgläubiger. Gleichzeitig ist die Angemessenheit gerichtlich überprüfbar. Wichtig: Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung gilt für immer, nicht nur für einen bestimmten Zeitraum. Gerade weil es für die Gegenseite ein gefundenes fressen ist, wenn du dann möglicherweise Jahre später erneut gegen die Unterlassungserklärung verstößt, gibt es eine Alternative: nämlich ein Urteil bzw. eine einstweilige Verfügung in Kauf nehmen. Das klingt zwar zunächst gewöhnungsbedürftig und ist auch mit gewissen Kosten verbunden. Andererseits bietet diese Alternative auch Vorteile. Es fällt der finanzielle Anreiz für die Gegenseite weg, regelmäßig nach Verstößen zu suchen. Denn anstatt einer Vertragsstrafe kann die Gegenseite nur ein Ordnungsgeld bei Gericht beantragen. Das Ordnungsgeld fließt dann in voller Höhe in die Staatskasse, nicht in den Geldbeutel des Gegners. Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #Abmahnung #Unterlassungserklärung #Vertragsstrafe #uwg #markenrecht

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1 year ago
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TECH.MEDIEN.RECHT.
#97: Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung - was nun?

Hast du einmal eine wettbewerbswidrige Handlung oder Markenrechtsverletzung begangen, impliziert dass eine sogenannte Wiederholungsgefahr. Also die Gefahr, dass du auch künftig erneut einen kerngleichen Verstoß begehst.


Diese Wiederholungsgefahr und damit den Unterlassungsanspruch kannst du nur durch die Abgabe einer ernsthaften Unterlassungserklärung ausräumen. Ernsthaft ist eine Unterlassungserklärung dann, wenn du für den Fall einer künftigen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe versprichst.


Dabei kommt in der Regel der sogenannte „Hamburger Brauch“ ins Spiel. Du versprichst nicht eine konkret benannte Geldsumme für einen erneuten Verstoß, sondern überlässt die Festsetzung eines angemessenen Betrags dem Unterlassungsgläubiger. Gleichzeitig ist die Angemessenheit gerichtlich überprüfbar.


Wichtig: Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung gilt für immer, nicht nur für einen bestimmten Zeitraum.


Um die wieder auf gelebte Wiederholungsgefahr zu beseitigen, musst du nach der Rechtsprechung erneut eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Weil ja schon die ursprünglich versprochene Vertragsstrafe keinen konkreten Betrag genannt hat, sondern nach dem „Hamburger Brauch“ formuliert war, könntest du jetzt natürlich die identische Unterlassungserklärung erneut abgeben (nur mit aktuellem Datum).


Das funktioniert so aber nicht! Die Tendenz in der aktuellen Rechtsprechung lässt den „Hamburger Brauch“ zwar zu. Dies aber nur, wenn du gleichzeitig einen Mindestbetrag als Vertragsstrafe für einen erneuten Verstoß versprichst.


Das kannst du beispielsweise so formulieren:


„1. Der Unterlassungsschuldner wird es künftig unterlassen, im geschäftlichen Verkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu behaupten, Kaffee wirke der Übersäuerung entgegen …

2. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1. genannte Pflicht verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner zur Zahlung einer angemessenen, vom Unterlassungsgläubiger festzusetzenden Vertragsstrafe an den Unterlassungsgläubiger, wobei die Angemessenheit vom zuständigen Gericht überprüfbar ist. Die Vertragsstrafe beträgt dabei für jeden Verstoß mindestens Euro 2.500.“


Kannst du sonst noch etwas tun?


Im Prinzip gibt es 5 STRATEGIEN zur Vermeidung einer Zuwiderhandlung gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung.


👉 Diese erkläre ich alle in diesem Video!


📝 Zum Blogbeitrag: https://www.maxgreger.de/hilfe-ich-habe-gegen-eine-unterlassungserklaerung-verstossen/


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1 year ago
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#96: Markenanmeldung: ALLES was du wissen musst!

Du willst eine Marke anmelden? Erst mit den wichtigsten Grundkenntnissen wirst du die richtigen Entscheidungen treffen können. Die Basics bekommst du hier in rund 8 Minuten. ___Inhalt______________________ 0:00 Intro 0:35 Was ist eine Marke? 1:16 Welches Zeichen kann eine Marke werden? 2:26 Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen 2:56 Schutzgebiet 3:55 Kosten 4:56 Recherche und Verletzungsgefahr 7:45 Outro Marken im rechtlichen Sinne sind Zeichen ur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Der Zeichen versteht die Rechtspraxis beispielsweise Zeichenfolgen, Wortfolgen, Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, Namen, Farben, Animationen, Klänge etc. Coca-Cola und Apple sind Paradebeispiele für die vielleicht berühmtesten Marken der Welt. Wichtig an dieser Stelle: eine Marke darf niemals beschreibend sein. Sonst liegt ein absolutes Schutzhindernis vor und das jeweilige Markenamt wird deine Anmeldung zurückweisen. Beschreibend wäre zum Beispiel "Best Fitness" für ein Fitnessstudio oder „Apple“ für Obst. Weil eine Marke Waren und Dienstleistungen stützt, musst du bei der Anmeldung immer an die Klassifizierung denken. Es gibt 45 Klassen nach der internationalen Klassifizierung, in die sämtliche denkbaren Leistungen eingeteilt werden. Je mehr Klassen du schützen möchtest, desto teurer wird natürlich auch die Markenanmeldung. Ganz wichtig ist dann auch das Schutzgebiet. Eine deutschen Marke, registriert beim Deutschen Patent und Markenamt, schützt natürlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Grund ist einfach: es gilt das Territorialitätsprinzip. Die Unionsmarke hingegen gilt in allen 27 Mitgliedsstaaten. Wer darüber hinausgehen möchte, benötigt entweder weitere nationale Marken oder sucht gleich den internationalen Schutz über die WIPO (World Intellectual Property Organization). Und jetzt hast du vielleicht schon gehört, dass du vor einer Markenanmeldung eine gewisse Recherche betreiben solltest. Das ist korrekt. Allerdings genügt es nicht, dein gewünschtes Zeichen in identischer Weise in das Formular des jeweiligen Markenregisters einzugeben. Denn Inhaber älterer Rechte können sich gegen deine Markenanmeldung auch dann wehren, wenn Die Gefahr einer Verwechslung besteht (Verwechslungsgefahr). Die Verwechslungsgefahr liegt insbesondere dann vor, wenn Zeichenähnlichkeit und Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen besteht. Dabei wird ein Zeichen in dreierlei Hinsicht verglichen: - Schriftbild - Klang - Bedeutungsgehalt Das bedeutet, dass eine Marke „Apfel“ für Smartphones sehr gefährlich wäre. Denn bei dem Wort Apfel denkt der angesprochene Verkehr automatisch an Apple. Auch "Äpl" wäre klanglich identisch mit dem berühmten Wort Apple. Daraus folgt, dass ich in fast allen Fällen eine Ähnlichkeitsrecherche empfehle. Diese ist der Regel Sache eines professionellen Recherchedienstes. 📝 Blogbeitrag: www.maxgreger.de/markenanmeldung-alles-was-du-vorher-wissen-musst/ Viel Erfolg Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst.

_______________________________ #markenrecht #markenanmeldung #markenanwalt #gründer #startup

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1 year ago
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#95: "Bekannt aus"-Werbung irreführend?
Unternehmen werben gerne mit dem Attribut „bekannt aus“. Dabei nennen sie dann bekannten Namen von Marken bestimmter Medien. Das OLG Hamburg hat nun in einem Urteil vom 21.09.2023 (Az. 15 U 108/22) strenge Voraussetzungen für diese Werbung festgelegt. In einem konkreten Fall hatte ein Unternehmen auf seiner Website mit dem Hinweis „Bekannt aus: Die Welt, ONLINE FOCUS, Frankfurter Allgemeine, N24, Der Tagesspiegel“ geworben. Dabei hatte es jedoch keinerlei Quellen angegeben. Ein Wettbewerbsverband war der Ansicht, eine solche Werbung sei unlauter. Er verklagte das Unternehmen auf Unterlassung. Das OLG Hamburg war der Meinung, dass Verbraucher mindestens eine Fundstelle zu einer entsprechenden redaktionellen Berichterstattung erwarten würden. Das sei eine wesentliche Information im Sinne von § 5a Abs. 1 UWG. 👉Mehr zu den genauen Gründen und worauf du GENAU achten musst findest du im Video! 🌐 Blogbeitrag: https://www.maxgreger.de/ist-werbung-mit-bekannt-aus-wettbewerbswidrig-olg-hamburg/ 📌 Urteil Volltext: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=15%20U%20108/22 Viel Erfolg Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #uwg #werbung #irreführung #abmahnung #itrecht #urteil
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1 year ago
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TECH.MEDIEN.RECHT. ist dein Podcast wenn du im Bereich Software, E-Commerce oder Food unterwegs bist. Mein Ziel: Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht anschaulich mit echten Fällen zu erklären. Gleichzeitig werde ich auch immer wieder spannende Gäste einladen. Ich freu' mich auf eine gemeinsame Zeit! Dein Max Impressum: https://www.maxgreger.de/impressum Datenschutz: https://www.maxgreger.de/datenschutzerklaerung-social-media