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TECH.MEDIEN.RECHT.
Dr. Max Greger
114 episodes
1 day ago
TECH.MEDIEN.RECHT. ist dein Podcast wenn du im Bereich Software, E-Commerce oder Food unterwegs bist. Mein Ziel: Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht anschaulich mit echten Fällen zu erklären. Gleichzeitig werde ich auch immer wieder spannende Gäste einladen. Ich freu' mich auf eine gemeinsame Zeit! Dein Max Impressum: https://www.maxgreger.de/impressum Datenschutz: https://www.maxgreger.de/datenschutzerklaerung-social-media
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#98: Unterlassungserklärung nach Abmahnung vermeiden
TECH.MEDIEN.RECHT.
7 minutes 51 seconds
1 year ago
#98: Unterlassungserklärung nach Abmahnung vermeiden

Gerade im E-Commerce-Bereich sind Unternehmer hin und wieder in der Situation, dass sie abgemahnt werden. Nun stellt sich die Frage, ob sie zwingend eine Unterlassungserklärung abgeben müssen oder ob es Alternativen gibt. Gerade im Bereich E-Commerce sind Abmahnungen keine Seltenheit. Das gesamte Angebot wird ja für die Allgemeinheit sichtbar auf der Website/im Onlineshop präsentiert. Das macht es Konkurrenten oder Abmahnverbänden leicht, Fehler zu ermitteln und dann abzumahnen. Hast du einmal eine wettbewerbswidrige Handlung begangen, impliziert dass eine sogenannte Wiederholungsgefahr. Also die Gefahr, dass du auch künftig erneut einen kerngleichen Verstoß begehst. Diese Wiederholungsgefahr und damit den Unterlassungsanspruch kannst du nur durch die Abgabe einer ernsthaften Unterlassungserklärung ausräumen. Ernsthaft ist eine Unterlassungserklärung dann, wenn du für den Fall einer künftigen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe versprichst. Dabei kommt in der Regel der sogenannte „Hamburger Brauch“ ins Spiel. Du versprichst nicht eine konkret benannte Geldsumme für einen erneuten Verstoß, sondern überlässt die Festsetzung eines angemessenen Betrags dem Unterlassungsgläubiger. Gleichzeitig ist die Angemessenheit gerichtlich überprüfbar. Wichtig: Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung gilt für immer, nicht nur für einen bestimmten Zeitraum. Gerade weil es für die Gegenseite ein gefundenes fressen ist, wenn du dann möglicherweise Jahre später erneut gegen die Unterlassungserklärung verstößt, gibt es eine Alternative: nämlich ein Urteil bzw. eine einstweilige Verfügung in Kauf nehmen. Das klingt zwar zunächst gewöhnungsbedürftig und ist auch mit gewissen Kosten verbunden. Andererseits bietet diese Alternative auch Vorteile. Es fällt der finanzielle Anreiz für die Gegenseite weg, regelmäßig nach Verstößen zu suchen. Denn anstatt einer Vertragsstrafe kann die Gegenseite nur ein Ordnungsgeld bei Gericht beantragen. Das Ordnungsgeld fließt dann in voller Höhe in die Staatskasse, nicht in den Geldbeutel des Gegners. Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht 🌐 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🔹 ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.linkedin.com/in/maxgreger/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ So kontaktierst du mich ___ 📅 Termin buchen: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de/termin⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 📧 E-Mail: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠info@maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ___ Fragen & Anregungen? ____ 📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst. _______________________________ #Abmahnung #Unterlassungserklärung #Vertragsstrafe #uwg #markenrecht

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