Durch zahlreiche Apps ist es heute einfacher denn je, Geld gewinnbringend anzulegen – häufig auch im Ausland, ohne dass dies unmittelbar auffällt. Genau hier entstehen steuerliche Fragestellungen, die in der Praxis oft unterschätzt werden.
In der 39. Folge „Ein Blick über den Tellerrand. Geldanlagen im Ausland und deutsche Steuer“ unseres Podcasts „steuerrecht à la carte“ geben wir einen Überblick über die wesentlichen steuerlichen Aspekte und ordnen ein, worauf Anleger besonders achten sollten.
Ziel ist es, die zentralen Themen verständlich darzustellen und erste Orientierung zu bieten, damit mögliche steuerliche Risiken frühzeitig erkannt werden können.
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Die Tagespauschale und das Arbeitszimmer sind in Zeiten des Homeoffice für viele Steuerpflichtige von erheblicher praktischer Bedeutung. Gerade bei der Abgrenzung und Anwendung der geltenden Regelungen ergeben sich jedoch immer wieder Zweifelsfragen, die eine genaue Betrachtung erforderlich machen.In der 37. Folge „Einfach mal zu Hause essen! – Arbeitszimmer und Tagespauschale“ unseres Podcasts „Steuerrecht á la carte“ beleuchten wir die steuerlichen Rahmenbedingungen und gehen darauf ein, welche Aspekte in der Praxis besonders zu beachten sind.Dabei werden sowohl die typischen Anwendungsprobleme als auch mögliche Lösungsansätze aufgezeigt, die für eine rechtssichere Umsetzung sorgen können.
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Vom Foodpost zum Finanzamt – Influencer im Fokus steuerstrafrechtlicher Ermittlungen.
Die Steuerfahnder haben eine neue Zielgruppe entdeckt: Influencer. Der Verdacht lautet auf Steuerhinterziehung – und das in großem Stil.
Bundesweit stehen Branchenprüfungen bevor.
Ob steuerliche Erfassung, die Bewertung von geldwerten Vorteilen oder auffällige Wegzugsfälle: Die Finanzverwaltungen analysieren tausende Datensätze und stellen das Erklärungsverhalten der Szene auf den steuerstrafrechtlichen Prüfstand.
In der 37. Folge unseres Podcasts „Steuerrecht à la carte“ nehmen wir die Besteuerung von Influencern im nun besonders relevanten steuerstrafrechtlichen Kontext unter die Lupe. Von Influencer-Gesellschaften über Luxusklamotten bis hin zur strafrechtlichen Relevanz – wir zeigen, wo Risiken lauern und was jetzt zu tun ist.
In dieser Folge:
Vivienne Paschmanns, Steuerberaterin und Diplom Finanzwirtin
Johannes Hoffmann, Rechtsanwalt und Steuerberater
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Der Bundestag hat mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“ das erste Steuergesetz der neuen Legislaturperiode verabschiedet. Mit der Verkündung am 14.07.2025 treten Änderungen in Kraft, die für Unternehmen unmittelbar von Bedeutung sind.Das Gesetz sieht erweiterte Möglichkeiten für Sofortabschreibungen, eine verbesserte steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung sowie gezielte Entlastungen für den Mittelstand vor. Zusätzlich sollen Anpassungen in der Unternehmensbesteuerung und Schritte zur Digitalisierung des Steuerrechts die administrativen Prozesse vereinfachen.In der 36. Folge „Schnelles aus der Garküche? – Das erste Steuergesetz der neuen Bundesregierung“ unseres Podcasts „Steuerrecht á la carte“ beleuchten wir die Hintergründe und ordnen ein, welche Fragen sich für die Praxis stellen können.Das Gesetz stellt damit einen ersten steuerpolitischen Impuls dar, dessen tatsächliche Wirkung sich erst in der Anwendung zeigen wird.
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Das #Finanzgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, wann eine erste Tätigkeitsstätte im Falle der Verleihung von Arbeitnehmern vorliegt und wie sich die Regelungen des #Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hierzu verhalten.Hieraus ergeben sich wichtige Folgen für die Praxis und auch die eine oder andere Argumentationshilfe. Gegen das #Urteil des FG wurde Revision durch die #Finanzverwaltung eingelegt.Das besprochene Urteil des FG ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision beim BFH ist anhängig unter Az: VI R 32/24.
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Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die bloße Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung einer GmbH durch den beherrschenden Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) begründet. Im Urteil legt er die Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung dar. Wichtig ist, dass nur bei Nutzungseinräumung, nicht aber schon im Falle des „Schweigens“ eine vGA gegeben ist. Hieraus lassen sich allgemeine Grundsätze für entsprechende Sachverhalte ableiten. Guten Appetit!
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Das BMF hat sich mit Schreiben vom 29. April 2024 zur Umsatzbesteuerung von Online-Veranstaltungen geäußert. Die Ausführungen des BMF verwundern in einzelnen Punkten, ziehen aber auch einen Handlungsbedarf der Kursanbieter nach sich. Es bleibt abzuwarten, ob die Rechtsprechung dieser Ansicht folgen wird. Zunächst empfiehlt es sich jedoch den Kochvorgaben der Küche des BMF zu folgen, wenn man nicht riskieren will, dass einem die Betriebsprüfung die Suppe versalzt.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr!
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Die aktuelle Folge befasst sich mit der aktuellen praxisrelevanten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Besteuerung von Personenunternehmen und Personengesellschaften. Im Fokus steht der Nießbrauch im Zusammenhang mit Personenunternehmen, Besonderheiten diesbezüglich im Hinblick auf Immobiliengesellschaften sowie der Verdoppelung der Mitunternehmerstellung beim Nießbrauch am Mitunternehmerteil. Wohl bekomms!
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Häufig werden sog. M&A-Berater in Transaktionen einbezogen. Es stellt sich die Frage, was genau deren Tätigkeit ist und ob diese einen Mehrwert für den Steuerberater oder den Rechtsanwalt bieten.
Um das zu klären sprechen wir mit einem sehr erfahrenen M&A-Berater über seine Tätigkeit und die Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen von Unternehmensverkäufen. Zu Gast ist Herr Roland Schwarzer aus Hilden bei Düsseldorf.
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Zuschüsse stellen in der Praxis ein regelmäßiges Streitthema mit der Betriebsprüfung dar.
Während Zuschüsse mangels Leistungsaustausches keine Umsatzsteuer auslösen, verhält sich dies anders, wenn die als Zuschuss bezeichnete Zahlung tatsächlich ein Entgelt für eine vom vermeintlichen Zuschussempfänger zu erbringende Leistung darstellt. In der aktuellen Folge befassen sich Herr Dr. Mirko Brill und Herr Dr. Martin Strahl sowohl mit der aktuellen Finanzrechtsprechung als auch mit einem jüngst ergangenen BMF-Schreiben zur dieser stets praktisch relevanten Abgrenzungsfrage.
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Am Arbeitszimmer und dessen steuerlicher Berücksichtigung entsteht häufig Streit mit der Finanzverwaltung. Ein Urteil des Finanzgerichts Hessen, gegen das der BFH die Revision zugelassen hat, befasst sich mit der Verpflichtung, die betrieblichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer fortlaufend und zeitnah gesondert aufzuzeichnen.
Die Erfordernisse und mögliche Fallstricke werden in der aktuellen Folge von Herrn Dr. Mirko Brill und dem heutigen Gast, Herrn Steuerberater Lenz Völkl, dargestellt.
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Bei der Forschungszulage handelt es sich um eine staatliche Förderung von Forschung und Entwicklung, die im Wege einer Steuerrückzahlung gewährt wird. Vielen Beratern und Unternehmen ist dies Möglichkeit nicht bekannt, obwohl der Anwendungsbereich häufig eröffnet ist. Zudem stellen sich praktische Fragen im Rahmen der Beantragung der Forschungszulage. Die Podcastfolge liefert einen Überblick zur Thematik und behandelt einzelne Fragestellungen im Zusammenhang mit der Forschungszulage aus Praktiker-Sicht.
Herr Dr. Hofer hat seit 10 Jahre Erfahrung in der Fördermittelakquise.
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Diese Folge befasst sich mit der steuerrechtlichen Konkurrentenklage, die nicht jedem bekannt ist. In der Praxis kann sie jedoch von großer Bedeutung sein, wenn man in eine Lage gerät, in der das Steuerrecht zu einem Wettbewerbsnachteil führt. Daher ist die Klage für Steuerberater als auch für Unternehmer gleichermaßen relevant.
Insbesondere durch die verbindliche Geltung des § 2b UStG können sich zahlreiche (neue) Anwendungsbereiche für die Klage ergeben.
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Ob Instagram, YouTube oder TikTok – Influencer bewegen sich in einer dynamischen und schnelllebigen Branche. Doch was bedeutet das für ihre Steuererklärung? Wie werden Einnahmen aus Kooperationen, Affiliate-Links, eigenen Produkten oder sog. Donations korrekt versteuert? Welche Ausgaben können sie geltend machen? Und wo ist der Ort der Leistung, wenn ein Influencer über eine internationale Plattform mit Sitz in einem Drittland Einnahmen erzielt?
Diese und weitere Fragen stehen heute auf der Speisekarte und werden durch Dr. Mirko Brill und unseren Gast, Herrn Steuerberater Völkl aus München für Sie aufbereitet.
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Mit dem Wachstumschancengesetz führt der Gesetzgeber die sog. E-Rechnung im Verhältnis zwischen Unternehmern verpflichtend ein. Allerdings sind Übergangsvorschriften längstens bis zum 31.12.2027 vorgesehen. Ohne Übergangsfrist gilt aber für jeden Unternehmer ab dem 1.1.2025, dass er dafür Sorge tragen muss, E-Rechnungen zu empfangen, zu lesen und zu speichern. Die Podcast-Folge gibt einen Überblick zu den Neuregelungen und liefert die eine oder andere Rezeptidee für den Umgang mit der E-Rechnung.
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Der Start ins gewerbliche Leben kann mit einer bösen Überraschung verbunden sein; denn bei Personenunternehmen führen Betriebsausgaben vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit gewerbesteuerrechtlich zu einer "Null-Nummer" - ein Gewerbeverlust insofern nicht festgestellt. Herr Dr. Brill und Herr Dr. Strahl erörtern unter Heranziehung der neusten BFH-Rechtsprechung, wann - rechtsformspezifisch - vom Beginn des Gewerbebetriebs auszugehen ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.
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Im Umsatzsteuerrecht ist in der aktuellen Rechtsprechung eine Stärkung des Grundsatzes wonach das umsatzsteuerliche Schicksal der Nebenleistung das der Hauptleistung teilt. Für die Praxis folgt daraus, dass in jedem Einzelfall bei mehreren Leistungen zu prüfen ist ob diese im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung zueinander stehen. Dies gilt sowohl für die Gestaltung als auch für die Verteidigung gegenüber dem Finanzamt.
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Claas Fuhrmann und Elmar Urbach befassen sich mit der BFH-Entscheidung II R 36/20, in der der BFH
Sach- und Dienstleistungsansprüche auf Grund geleisteter Anzahlungen nicht als „andere
Forderungen“ iSd. § 13b Abs. 2 Nr. 4a ErbStG aF und damit nicht als Verwaltungsvermögen einstufte.
Dies gelte zumindest insoweit, als die Ansprüche nicht auf den Erwerb von Verwaltungsvermögen
gerichtet seien. Die Podcaster zeigen die Gründe der Entscheidung sowie die sich aus ihr ergebenden
Folgen für die Praxis, sowohl im Bereich der Gestaltungs- als auch der Abwehrberatung, auf.
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Dr. Elmar Urbach auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dr-elmar-urbach-5123591b1/
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Dr. Claas Fuhrmann und Michael Neuffer nehmen ein aktuelles finanzgerichtliches Verfahren zum Anlass, über die gewerbesteuerliche Behandlung von Unternehmen im Bereich des ambulanten Betreuten Wohnens (kurz: „BeWo“) zu sprechen.
Bei dem von der Finanzverwaltung als Musterprozess betrachteten Verfahren geht es u.a. um die Frage, ob BeWo-Anbieter von der Gewerbesteuer befreit sind. In dieser Folge werden auch weitere Strategien zur Abwehrberatung aufgezeigt, so können sich Steuerpflichtige unter Umständen auf Verwirkung berufen. Dass es sich auch um ein hoch politisches Thema handelt, zeigt die folgende Petition eines BeWo-Anbieters: https://www.openpetition.de/petition/online/ambulant-betreutes-wohnen-in-gefahr
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In dieser Podcastfolge präsentieren Dr. Claas Fuhrmann und Dr. Mirko Wolfgang Brill die Eröffnung unseres neuen Kanzleistandortes in München.
Sie finden uns ab dem 1. Juli 2023 in der Leopoldstraße 85 im schönen Stadtteil Schwabing-Freimann.
Wir schätzen den persönlichen Kontakt zu unserer Mandantschaft und freuen uns auf die zahlreichen Termine vor Ort.
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