
Das #Finanzgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, wann eine erste Tätigkeitsstätte im Falle der Verleihung von Arbeitnehmern vorliegt und wie sich die Regelungen des #Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hierzu verhalten.Hieraus ergeben sich wichtige Folgen für die Praxis und auch die eine oder andere Argumentationshilfe. Gegen das #Urteil des FG wurde Revision durch die #Finanzverwaltung eingelegt.Das besprochene Urteil des FG ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision beim BFH ist anhängig unter Az: VI R 32/24.
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