Die neue Migrationspraxis der deutschen Regierung sorgt für Diskussion: Asylsuchende, die über sichere Drittstaaten kommen, werden an der Grenze zurückgewiesen. Die Regierung stützt sich auf eine Notlageverordnung nach Artikel 72 AEUV – ein juristisch umstrittenes Vorgehen, das nicht nur bei Menschenrechtsorganisationen, sondern auch in Nachbarländern wie Österreich, Polen und der Schweiz auf Kritik stößt. Die Polizei entscheidet nun an Ort und Stelle über Einreisen, Ausnahmen gelten nur für „vulnerable Gruppen“. In dieser Folge analysieren wir die politische Motivation, die rechtlichen Grundlagen und die gesellschaftlichen Folgen dieser Kehrtwende in der deutschen Asylpolitik – und fragen: Dient sie der Sicherheit, oder beugt sie dem rechten Druck?
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