Stellen Sie sich vor, Sie haben seit Jahren keinen Kontakt mehr zu Ihrem eigenen Kind. Sie schreiben Briefe, schicken Geschenke, hoffen auf ein Lebenszeichen – aber es kommt nichts zurück. Stattdessen sagt Ihre Tochter: „Ich will ihn nicht sehen. Ich habe Angst.“
Ein solcher Fall wurde am 7. November 2024 vom Oberlandesgericht Köln entschieden. Und dieser Beschluss zeigt deutlich: Das Recht auf Umgang hat Grenzen – und das Kindeswohl steht über allem.
In dieser Folge erfahren Sie:
Worum es im konkreten Fall ging,
Welche Maßstäbe das Gericht angelegt hat,
Welche rechtlichen Grundsätze gelten,
Und was Eltern aus dieser Entscheidung lernen können.
Für wen ist diese Folge besonders wichtig?
Diese Folge richtet sich an:
Eltern, deren Kind den Kontakt verweigert.
Eltern, die sich fragen: Habe ich noch ein Recht auf Umgang?
Fachkräfte wie Jugendamtsmitarbeitende, Verfahrensbeistände und Beratungsstellen.
Und auch an getrennt lebende Mütter und Väter, die den Begriff "Kindesentfremdung" schnell verwenden.
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Rechtsanwalt Klaus Wille
Fachanwalt für Familienrecht
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