
In dieser Folge von VERWALTUNG4U wird’s juristisch – aberpraxisnah.
Massimo Füllbeck spricht mit Rechtsanwältin Katrin Fuhrländer über ein Thema,das viele Verwalter/innen aktuell beschäftigt:
Welche Beschlüsse müssen bis zum 31.12.2025 ins Grundbuch eingetragen werden – und welche nicht?
Die beiden nehmen sich den oft übersehenen § 47 WEG vor und erklären unter anderem:
Plus: ZGB im Einsatz – Unterstützung oderUnsicherheitsfaktor?
Diese Folge ist ein praxisnaher Weckruf für alleWEG-Verwalter/innen, die auf Nummer sicher gehen wollen.
Für Anmerkungen, Fragen, Lob und Kritik schreiben Sie gerne an die Redaktion: verwaltung4u@e-b-z.de
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