
Jede:r Spieler:in hat grundsätzlich das Recht, am Training seiner/ihrer Mannschaft teilzunehmen. Vereine dürfen Spieler also nicht einfach ohne Grund vom Mannschaftstraining ausschließen oder „auslagern“. Solche Maßnahmen – etwa isoliertes Training oder das dauerhafte Mittrainieren in einer zweiten Mannschaft – werden oft genutzt, um unliebsame Spieler loszuwerden oder sie zum Vertragsende zu drängen.Im VdF-Cast erklären Gernot Baumgartner und Rechtsanwältin Christina Toth, wie die rechtliche Lage aussieht, welche Grenzen Vereine beachten müssen und was Spieler:innen tun können, wenn ihr Recht auf Training verletzt wird.🎧 Jetzt reinhören – überall, wo’s Podcasts gibt!