Unschuldig und doch von einem Gericht rechtskräftig verurteilt: Gerade in Verbindung mit einer Sexualstraftat kommt das für den Verurteilten einer doppelten Bestrafung gleich. In dieser Folge sprechen Strafverteidiger Nikolai Odebralski und Christine Pepersack am Beispiel eines unschuldig Verurteilten über die Möglichkeiten, gegen ein Gerichtsurteil vorzugehen. Was ist ein Wiederaufnahmeverfahren und wie kann man es einleiten? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und was muss die Verteidigung dabei beachten? Und ist ein Wiederaufnahmeverfahren überhaupt erfolgversprechend?
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info@ra-odebralski.de. Wenn Sie betroffen sind von sexualisierter Gewalt oder Missbrauch und Hilfe brauchen, können Sie sich ans Hilfetelefon unter 0800-2255530 wenden. Menschen, die sich sexuell zu Kindern und Jugendlichen hingezogen fühlen, können sich ans Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ wenden.