Ein bekannter Ex-Sportler wird beschuldigt, strafbare Bilder und Videos von Kindern und Jugendlichen zu besitzen. Bilder und Videos, die schweren sexuellen Missbrauch dieser Menschen zeigen. Wie wird die Justiz auf Täter, also Menschen im Besitz solcher Inhalte, aufmerksam? Wie erlebt ein Beschuldigter diesen Vorwurf? Und wie läuft ein Strafverfahren in einem solchen Fall ab?
In dieser Folge besprechen wir anhand eines konkreten Falls, unter welchen Voraussetzungen Ermittlungen wegen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte (§§ 184b, 184c StGB) aufgenommen werden, was eine Hausdurchsuchung ist und wie ein Strafverteidiger seinen Mandanten auf das Gerichtsverfahren vorbereitet.
Weitere Informationen zum Thema Sexualstrafrecht finden Sie auf
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info@ra-odebralski.de. Wenn Sie betroffen sind von sexualisierter Gewalt oder Missbrauch und Hilfe brauchen, können Sie sich ans Hilfetelefon unter 0800-2255530 wenden. Menschen, die sich sexuell zu Kindern und Jugendlichen hingezogen fühlen, können sich ans Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ wenden.