Ein Staatsanwalt zeigt sich selbst bei der Polizei an, weil er seinen eigenen Sohn missbraucht haben soll. Doch er kann sich selbst nicht an die Tat, die ihm vorgeworfen wird, erinnern. Kann er sich im Schlaf des Missbrauchs schuldig gemacht haben ("Sexsomnia")? Anhand dieser Fallkonstellation sprechen wir in dieser Folge über das Thema Verteidigungsstrategien. Sollte ein Beschuldigter vor Gericht besser reden oder schweigen? Darf man im Laufe eines Verfahrens seine Taktik ändern? Und was rät Strafverteidiger Nikolai Odebralski seinen eigenen Mandanten für ein anstehendes Gerichtsverfahren?
Hinweis: diese Folge wurde im Januar 2025 aufgenommen und kann daher aktuelle Entwicklungen in dem besprochenen Fall nicht berücksichtigen.
Weitere Informationen zum Thema Sexualstrafrecht finden Sie auf
https://ra-odebralski.de/. Wenn Sie Rechtsberatung brauchen oder Unterstützung in Ihrem Verfahren benötigen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an
info@ra-odebralski.de. Wenn Sie betroffen sind von sexualisierter Gewalt oder Missbrauch und Hilfe brauchen, können Sie sich ans Hilfetelefon unter 0800-2255530 wenden. Menschen, die sich sexuell zu Kindern und Jugendlichen hingezogen fühlen, können sich ans Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ wenden.