Im Sexualstrafrecht ist es eine der häufigsten Verfahrenskonstellationen: Vor Gericht steht es Aussage gegen Aussage. Wem gibt man Recht, wenn eine Frau aussagt, vergewaltigt worden zu sein, der Beschuldigte aber auf seine Unschuld pocht? Anhand eines prominenten Falls besprechen Strafverteidiger Nikolai Odebralski und Christine Pepersack in dieser Folge über die Herausforderungen von Sexualstrafverfahren, in denen Aussage gegen Aussage steht, und klären, wie und ob ein Glaubwürdigkeitsgutachten in einem solchen Fall helfen kann.
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info@ra-odebralski.de. Wenn Sie betroffen sind von sexualisierter Gewalt oder Missbrauch und Hilfe brauchen, können Sie sich ans Hilfetelefon unter 0800-2255530 wenden. Menschen, die sich sexuell zu Kindern und Jugendlichen hingezogen fühlen, können sich ans Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ wenden.