Es klingt unwahrscheinlich, aber es ist passiert – und gerichtlich bestätigt. Kaffeetrinken kann im Einzelfall zu einem Arbeitsunfall führen. Ein Arbeitnehmer, der sich während einer verpflichtenden morgendlichen Besprechung beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann unter bestimmten Umständen einen Arbeitsunfall erleiden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erläutert: Auch wenn die Nahrungsaufnahme grundsätzlich nicht unter […]
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