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Online Marketing Weekly – Der News Podcast
squadt GmbH
227 episodes
4 days ago
(00:00) - Themen in dieser Woche

(00:13) - OpenAI: Altman öffnet Tür für Anzeigen in ChatGPT
Sam Altman (CEO, OpenAI) lehnt Google-typische Pay-to-Rank-Anzeigen ab, stellt aber in einem Interview in Aussicht, „eine Art von Anzeigen“ zukünftig zu testen. Bevorzugt werden zahlungsneutrale Modelle wie Transaktionsgebühren, etwa wenn Buchungen direkt in ChatGPT ausgelöst werden. Konkrete Formate sind offen; Altman betont zugleich, dass Werbung nicht die größte Erlösquelle sein wird. 

(00:38) -  Wero startet eingeschränkt im deutschen E-Commerce
Der EU-Bezahldienst Wero ist überraschend im Online-Handel gestartet – zunächst bei Eventim. Die Zahlung erfolgt per QR-Code im Checkout und wird in der Banking-App bestätigt. Aktuell ist der Dienst nur für die Kundschaft von Sparkasse und Volksbank freigeschaltet; andere Institute zeigen teils Fehlermeldungen. In rund zwei Wochen soll eine Roadmap folgen. Im Gespräch sind u. a. Deutsche Bahn, Otto und Mediamarkt-Saturn; Wero verweist auf rund 45 Mio. User*innen in Europa. 

(01:07) - LG Bochum verurteilt Shop: Irreführung mit „neu“ und Streichpreis
Das Landgericht Bochum wertete die Kombination aus Streichpreis und dem Zusatz „neu“ neben dem Preis als irreführend. Der Referenzpreis war nicht der niedrigste der letzten 30 Tage, wie es die Preisangabenverordnung verlangt. Händler*innen müssen bei Rabattwerbung den niedrigsten 30-Tage-Preis als Vergleich angeben. Zulässig bleibt der Vergleich mit der UVP, sofern dies eindeutig als solcher gekennzeichnet ist. 

Shownotes: https://squadt.com/insights/online-marketing-weekly-202546/
Webseite: https://squadt.com
Instagram: https://www.instagram.com/squadt.gmbh
Facebook: https://www.facebook.com/squadtgmbh
YouTube: https://www.youtube.com/@squadt 
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(00:13) - OpenAI: Altman öffnet Tür für Anzeigen in ChatGPT
Sam Altman (CEO, OpenAI) lehnt Google-typische Pay-to-Rank-Anzeigen ab, stellt aber in einem Interview in Aussicht, „eine Art von Anzeigen“ zukünftig zu testen. Bevorzugt werden zahlungsneutrale Modelle wie Transaktionsgebühren, etwa wenn Buchungen direkt in ChatGPT ausgelöst werden. Konkrete Formate sind offen; Altman betont zugleich, dass Werbung nicht die größte Erlösquelle sein wird. 

(00:38) -  Wero startet eingeschränkt im deutschen E-Commerce
Der EU-Bezahldienst Wero ist überraschend im Online-Handel gestartet – zunächst bei Eventim. Die Zahlung erfolgt per QR-Code im Checkout und wird in der Banking-App bestätigt. Aktuell ist der Dienst nur für die Kundschaft von Sparkasse und Volksbank freigeschaltet; andere Institute zeigen teils Fehlermeldungen. In rund zwei Wochen soll eine Roadmap folgen. Im Gespräch sind u. a. Deutsche Bahn, Otto und Mediamarkt-Saturn; Wero verweist auf rund 45 Mio. User*innen in Europa. 

(01:07) - LG Bochum verurteilt Shop: Irreführung mit „neu“ und Streichpreis
Das Landgericht Bochum wertete die Kombination aus Streichpreis und dem Zusatz „neu“ neben dem Preis als irreführend. Der Referenzpreis war nicht der niedrigste der letzten 30 Tage, wie es die Preisangabenverordnung verlangt. Händler*innen müssen bei Rabattwerbung den niedrigsten 30-Tage-Preis als Vergleich angeben. Zulässig bleibt der Vergleich mit der UVP, sofern dies eindeutig als solcher gekennzeichnet ist. 

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Search AI Mode in DE, Onlinehandel wächst, Virtuelle Schuh-Anprobe | Online Marketing Weekly
Online Marketing Weekly – Der News Podcast
1 minute 31 seconds
1 month ago
Search AI Mode in DE, Onlinehandel wächst, Virtuelle Schuh-Anprobe | Online Marketing Weekly
(00:00) - Themen in dieser Woche

(00:14) - Google startet Search AI Mode in Deutschland
Google führt den KI-Suchmodus in weiteren Ländern ein und ist jetzt auch auf Deutsch verfügbar. Statt klassischer Linklisten gibt es KI-generierte Antworten mit Bildern, Karten und Chat-Funktion. Basis ist das neue Gemini-2.5-Modell, das komplexe Fragen versteht und kombiniert. Google erwartet mehr Suchvolumen, Publisher befürchten dagegen sinkende Klickzahlen.

(00:35) -  Onlinehandel wächst im dritten Quartal 2025 weiter
Im 3. Quartal 2025 stieg der Online-Umsatz in Deutschland laut des “Bundesverbands E-Commerce & Versandhandel” (bevh) um 2,8 % gegenüber dem Vorjahr. Trotz rückläufiger Anschaffungsneigung ist das ein solides Ergebnis. Kategorien wie Drogerie/Parfümerie (+ 11,1 %) und Medikamente (+ 8,6 %) wuchsen besonders stark. Zudem stiegen Re-Commerce-Angebote (gebrauchte Waren) um 27,6 % im Vergleich zum Vorjahr.

(01:03) - Google: Virtuelle Schuh-Anprobe startet international
Googles virtuelle Anprobe funktioniert jetzt auch für Schuhe – zunächst in Australien, Kanada und Japan. Nutzer laden ein Foto hoch und die KI zeigt realistisch, wie das Schuhpaar am Fuß aussieht. So entstehen neue, interaktive Shopping-Erlebnisse. Zusätzlich liefert das Tool Daten darüber, welche Modelle am häufigsten virtuell getestet werden.

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(00:13) - OpenAI: Altman öffnet Tür für Anzeigen in ChatGPT
Sam Altman (CEO, OpenAI) lehnt Google-typische Pay-to-Rank-Anzeigen ab, stellt aber in einem Interview in Aussicht, „eine Art von Anzeigen“ zukünftig zu testen. Bevorzugt werden zahlungsneutrale Modelle wie Transaktionsgebühren, etwa wenn Buchungen direkt in ChatGPT ausgelöst werden. Konkrete Formate sind offen; Altman betont zugleich, dass Werbung nicht die größte Erlösquelle sein wird. 

(00:38) -  Wero startet eingeschränkt im deutschen E-Commerce
Der EU-Bezahldienst Wero ist überraschend im Online-Handel gestartet – zunächst bei Eventim. Die Zahlung erfolgt per QR-Code im Checkout und wird in der Banking-App bestätigt. Aktuell ist der Dienst nur für die Kundschaft von Sparkasse und Volksbank freigeschaltet; andere Institute zeigen teils Fehlermeldungen. In rund zwei Wochen soll eine Roadmap folgen. Im Gespräch sind u. a. Deutsche Bahn, Otto und Mediamarkt-Saturn; Wero verweist auf rund 45 Mio. User*innen in Europa. 

(01:07) - LG Bochum verurteilt Shop: Irreführung mit „neu“ und Streichpreis
Das Landgericht Bochum wertete die Kombination aus Streichpreis und dem Zusatz „neu“ neben dem Preis als irreführend. Der Referenzpreis war nicht der niedrigste der letzten 30 Tage, wie es die Preisangabenverordnung verlangt. Händler*innen müssen bei Rabattwerbung den niedrigsten 30-Tage-Preis als Vergleich angeben. Zulässig bleibt der Vergleich mit der UVP, sofern dies eindeutig als solcher gekennzeichnet ist. 

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