Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.
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Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.
Konkretes Gefährdungsdelikt; Tatbestandsstruktur des § 221 StGB, Zweistufigkeit; Tathandlungen § 221 I Nr. 1 und Nr. 2 StGB; Konkreter Gefährdungserfolg; Versuch der Erfolgsqualifikation und Erfolsqualifizierter Versuch,
(Erfolgsunrecht und subjektives Handlungsunrecht)
LMU Grundkurs Strafrecht I (L-Z) WS 2017/18
Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.