Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.
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Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.
Aufbauschema des Fahrlässigkeitsdelikts, Struktur von Erlaubnissätzen / Rechtfertigungsgründen, erfolgsqualifizierte Delikte, § 227 StGB (Struktur und Prüfung, mit §§ 222, 223 StGB), Gefahrverwirklichungszusammenhang; Systematik der Tötungsdelikte
LMU Grundkurs Strafrecht I (L-Z) WS 2017/18
Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.