
Das Thema dieser Folge ist das Phänomen "Revenge Porn", zu Deutsch Racheporno. Von einem Racheporno spricht man, wenn sich Menschen an ihren Ex-Partnern rächen wollen und aus diesem Grund Nacktbilder oder intime Videoaufnahmen ins Internet stellen. Diese Form von digitaler Gewalt, stellt eine grobe Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar.
Wir sprechen mit der Münchner Strafverteidigerin Frau Dr. Haider über die Strafbarkeit von „Rachepornos“ in Deutschland. Frau Dr. Haider beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Thematik und erklärt, wie sich Betroffene wehren können und welche rechtlichen Ansprüche Ihnen zustehen.