
Newsletter sind umso wertvoller, wenn Sie Informationen darüber erhalten, ob sie überhaupt geöffnet und welche Links angeklickt werden. Bei vielen Anbietern ist die Messung von Öffnungs- und Klickraten bereits von vornherein integriert. Allerdings ist ein sog. Tracking ohne Einwilligung der Empfänger rechtswidrig.
Jetzt hat die Bayrische Datenschutzbehörde auch noch die Weitergabe von E-Mail Adressen an den beliebten Newsletter Anbieter MailChimp untersagt.
In Folge 3 vom Legal Quarter erfahren Sie anhand konkreter Handlungsanweisungen, wie Sie Ihren Newsletter gewinnbringend und datenschutzkonform versenden und wie Sie MailChimp auch weiterhin einsetzen können.