
Was darf man mit KI-Stimmen machen – und wo wird’s rechtlich heikel?In dieser Folge sprechen Michael Praetorius und IT-Rechtsanwalt Carsten Ulbricht über rechtliche Fragen rund um synthetische Stimmen, Stimmklone, Face-Swap-Videos und Deepfakes.Antworten auf die wichtigsten Fragen:– Darf man eine KI-Stimme verwenden, die wie eine echte Person klingt?Ja, solange die Stimme nicht tatsächlich aus einer Originalaufnahme generiert wurde. Wenn sie nur ähnlich klingt, ist es rechtlich schwer nachzuweisen, dass Rechte verletzt wurden – weder im Urheberrecht noch im Persönlichkeitsrecht.– Sind synthetische Stimmen urheberrechtlich geschützt?Nein. Stimmen gelten in Deutschland nicht als schützenswerte Werke im Sinne des Urheberrechts. Eine Stimme allein ist keine kreative Leistung, sondern allenfalls Teil des Persönlichkeitsrechts.– Was passiert, wenn ich mit einer KI jemandes echte Stimme klone?Dann greift das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Wer die Stimme einer realen Person ohne deren Einwilligung verwendet, verletzt diese Rechte – besonders, wenn sie durch Audioaufnahmen „trainiert“ wurde.– Muss ich eine KI-Stimme kennzeichnen?Nein. Aktuell gibt es keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht in Deutschland. Erst ab August 2026 gilt nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung eine Pflicht – aber nur in bestimmten Fällen wie Deepfakes.– Gilt das auch auf Plattformen wie YouTube oder Instagram?Plattformen können über ihre AGB strengere Regeln fordern. Verstößt man dagegen, ist das kein Gesetzesverstoß, aber ein Bruch der Nutzungsbedingungen – was zu Sperrungen führen kann.– Darf mein Arbeitgeber mein Gesicht und meine Stimme weiterverwenden, wenn ich gehe?Nur mit Einwilligung. Selbst wenn Inhalte im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstanden sind, braucht es für Bild und Stimme eine separate Zustimmung – inklusive Widerrufsrecht.– Was ist mit Face-Swaps und Stimmswaps?Auch hier gilt: Es müssen alle betroffenen Personen einwilligen – sowohl die ursprüngliche als auch die „neue“ Person. Denn es geht nicht nur um Inhalte, sondern um das Recht am eigenen Bild und an der eigenen Stimme.– Kann jemand aus einem frei verfügbaren Podcast einfach ein Buch schreiben?Theoretisch ja – durch die Schrankenregelung § 44b UrhG (Text- und Data-Mining). Nur wenn ein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt hinterlegt ist (z. B. via robots.txt), kann das verhindert werden.