Nachdem wir uns mit der Demontage des Rechtsstaates und der Bürgerrechte beschäftigt und dabei gesehen haben, dass auch die Juristen dagegen keinen Widerstand geleistet, sondern - im Gegenteil – zum ganz überwiegend mitgemacht haben, wollen wir uns der Referendarausbildung im Nationalsozialismus zuwenden. Lassen Sie mich einleitend zu dieser Thematik eine sehr kompetente Stimme dazu zitieren. Es ist der Staatssekretär im Reichs- und Preußischen Justizministerium, Preußischer Staatsrat und Mitglied des Reichstages - Dr. jur. Roland Freisler. Auf einer Tagung in Jüterbog für Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften im Jahr 1934 beschrieb er das Zielbild des werdenden Juristen und damit auch das der Referendarausbildung im Nationalsozialismus wie folgt:
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