
Zwei Themen aus der Welt des (Steuer)Rechts, die kaum unterschiedlicher sein könnten – aber beide zeigen eindrucksvoll, wie komplex und überraschend Urteile in der Praxis sein können.
Zuerst geht es um eine außerordentliche Kündigung wegen einer Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten – und die Frage, ob ein Stoß und ein Tritt ohne große Gewaltanwendung ausreichen, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte hier das letzte Wort.
Anschließend folgt ein Urteil des Finanzgerichts Münster, das sich mit einem Trickbetrug durch einen Schockanruf befasst hat. Eine Seniorin verlor 50.000 Euro – und wollte diesen Verlust steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Zu recht? Das erfahren Sie in dieser Podcastfolge.