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Zur Folge:
Ein neuer Mitarbeiter möchte zwar gern für das deutsche Unternehmen arbeiten, aber nicht nach Deutschland ziehen.
Wie ist ein solches „dauerhaftes Home-Office im Ausland“ versicherungsrechtlich zu beurteilen? Was bedeutet das für den deutschen Arbeitgeber? Welche Verpflichtungen ergeben sich daraus?
Und was ist mit der deutschen Sozialversicherung? Machen da Ausstrahlung oder Sozialversicherungsabkommen überhaupt Sinn? Und wenn es sich um das klassische Workation handelt – was ist dann zu beachten? Ist es dann eine Entsendung oder doch eher nicht? Können doppelte Beiträge anfallen? Wer zahlt? Und was ist mit der Verpflichtung des Arbeitgebers für die Krankheitskosten im Ausland aufzukommen?
Diese und weitere Fragen besprechen Helge Welling und Jürgen Heidenreich mit Tobias Kurz aus dem SocialPizza-Team der TK. Fragestellungen, die für alle Unternehmen wichtig sind – ob StartUp oder nicht.
Für mehr Infos zum Social Pizza Team der TK einmal hier klicken bitte: https://socialpizza.tk.de/
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Mit Fragen und Anmerkungen zur Folge oder Themenvorschlägen wenden Sie sich bitte an: vielfaltgewinnt@tk.de
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