
🎧 Podcastfolge: Verdachtskündigung & Mitarbeiterbefragung – Wie viele Fragen sind erlaubt?
In dieser Folge spricht Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg und Stendal, über ein aktuelles Urteil des LAG Niedersachsen vom 15.01.2025 (Az. 2 SLa 31/24). Es geht um die Frage, ob ein Arbeitgeber und seine HR -Abteilung bei einer Verdachtskündigung alle Mitarbeitenden mit einem umfangreichen Fragebogen befragen darf – und was das für Datenschutz, Betriebsrat und Beweisverwertung bedeutet.
💼 Ein Schichtführer wurde verdächtigt, Material unberechtigt entnommen und Kollegen unter Druck gesetzt zu haben, private Arbeiten in der Arbeitszeit zu erledigen. Der Arbeitgeber befragte daraufhin alle Beschäftigten mit 150 Fragen. Der betroffene Mitarbeiter sah sich „verfolgt“ – doch das Gericht entschied anders.
▶️ Inhalt dieser Folge:
Was ist eine Verdachtskündigung?
Wie darf ein Arbeitgeber intern ermitteln?
Was sagt § 26 BDSG zur Datenverarbeitung?
Besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Fragenkatalogen?
Wie du als Arbeitgeber rechtssicher agierst – ohne das Arbeitsrecht zu verletzen
📌 Dein Mehrwert: Du erhältst klare Hinweise, wie du als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher in Fällen von Pflichtverstößen strukturiert und rechtskonform vorgehst – ohne durch Datenschutz oder Betriebsrat blockiert zu werden.
🧭 Für wen ist die Folge relevant?
Für Arbeitgeber, Personalverantwortliche, HR-Abteilungen
Für Führungskräfte in Magdeburg, Stendal, Sachsen-Anhalt und bundesweit
Für alle, die sich mit Kündigung, Abfindung, Verdachtskündigung oder Compliance im Arbeitsrecht beschäftigen
Sandro Wulf
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Zertifizierter Mediator
Kanzlei Wulf & Collegen – Magdeburg & Stendal
📩 Kontakt:
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➡️ info@kanzlei-wulf.de
➡️ www.kanzlei-wulf.de
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