
Ab Juni 2026 gelten neue Spielregeln in Sachen Gehaltstransparenz – und Arbeitgeber stehen in der Pflicht.
Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt klare Vorgaben: verpflichtende Gehaltsangaben im Bewerbungsverfahren, individuelle Auskunftsansprüche für Beschäftigte, Berichtspflichten ab 100 Mitarbeitenden, Beweislastumkehr bei Entgeltdiskriminierung – und erstmals auch Sanktionen.
In dieser Folge erfährst du:
Welche Pflichten auf dein Unternehmen zukommen – je nach Größe (bis 10, 10–50, 50–100, 100+)
Was sich im Bewerbungsverfahren und bei Arbeitsverträgen ändern muss
Wie du dich organisatorisch und rechtlich vorbereitest
Warum transparente Vergütung nicht nur Pflicht, sondern auch strategische Chance ist
Diese Folge richtet sich an Geschäftsführende, HR-Verantwortliche und Unternehmensjurist:innen – insbesondere im Mittelstand.
Wenn du Unterstützung bei der Umsetzung brauchst oder Fragen zur praxisgerechten Anwendung hast, melde dich gerne unter info@kanzlei-wulf.de oder besuche www.kanzlei-wulf.de.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
zertifizierter Mediator bei
Rechtsanwälte Wulf & Collegen