
🎙️ Urlaubsbescheinigung beim Jobwechsel – Muss der Arbeitnehmer aktiv werden?
In dieser Folge von Einfach Recht beleuchte ich eine oft unterschätzte, aber rechtlich äußerst relevante Frage:
Muss ein Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel in der zweiten Jahreshälfte von sich aus dem neuen Arbeitgeber mitteilen, wie viele Urlaubstage er im bisherigen Arbeitsverhältnis bereits genommen hat?
Gemeinsam schauen wir auf die gesetzlichen Regelungen nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 6 BUrlG), die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und diskutieren kritisch, ob die Anforderungen an Arbeitnehmer wirklich sachgerecht sind – oder ob der neue Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden müsste.
🔎 In dieser Folge erfährst du:
Was das Bundesurlaubsgesetz zur Vermeidung von Doppelurlaub vorschreibt
Warum das BAG dem Arbeitnehmer die Beweislast auferlegt
Welche Konsequenzen drohen, wenn keine Urlaubsbescheinigung vorgelegt wird
Welche Pflichten Arbeitgeber haben – und welche Maßnahmen sie treffen sollten
Warum ich die dogmatische Lösung des BAG kritisch sehe
Die arbeitsrechtliche Praxis hat genau diesen Punkt aufgegriffen.
Die wohl wichtigste Entscheidung hierzu stammt vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16.12.2014 – 9 AZR 295/13).
Kernaussage:
Der Arbeitnehmer muss dem neuen Arbeitgeber aktiv nachweisen, dass ihm noch Urlaub zusteht.
Diese Folge ist ein Muss für HR-Verantwortliche, Geschäftsführer, Arbeitnehmer im Jobwechsel und alle, die Arbeitsverträge rechtskonform gestalten wollen.
📌 Wichtige Keywords für diese Folge:
Urlaubsbescheinigung, Jobwechsel, Bundesurlaubsgesetz, § 6 BUrlG, Urlaub beim neuen Arbeitgeber, BAG-Urteil, Arbeitnehmerpflichten, Arbeitgeberpflichten, Urlaubsdoppelanspruch, Urlaub bei Arbeitgeberwechsel, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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