Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der Gewaltbetroffenen und ihren Kindern im familienrechtlichen Verfahren mehr Schutz bieten soll, wirft Fragen auf. Der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker erklärt, wo die Probleme liegen und wo der Gesetzgeber nachbessern muss, um den Schutzbedarf der Kinder zu erfüllen. Es gilt: Auch das bloße Miterleben von häuslicher Gewalt ist eine Kindeswohlgefährdung. Reinhören! Unser Podcast bei Spotify, deezer, applemusic und auf ...
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