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Der Info-Podcast von RADIO REGENBOGEN.
Spannende Geschichten, interessante Interviews und alles, was Baden, Württemberg und die Pfalz bewegt.
Seit dem 01.01.2023 gilt das Notvertretungsrecht für Ehegatten.
Das heißt, wer keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung hat, darf im Ernstfall durch seine/n Ehepartner:in vertreten werden. Aber, welche Entscheidungen betrifft das eigentlich? Und wie sieht’s aus, wenn man das gar nicht möchte? Was passiert außerdem, wenn der/die Ehepartner:in gewaltätig ist, und nicht die besten Absichten im Sinn hat?
Die Regelung gilt ab Eintreten des Notfalls 6 Monate, in der Zeit darf der/die Partner:in auch wichtige medizinische Entscheidungen fällen.
Der Tag in Baden, Württemberg und der Pfalz
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