
Nur selten gelingt in Deutschland die Wiederaufnahme eines Verfahrens, denn die Voraussetzungen dafür unterliegen hohen Anforderungen. Im sogenannten "Badewannenfall" in München, bei dem der Hausmeister Manfred Genditzki wegen Mordes verurteilt wurde, gibt es nun Aussicht auf genau eine solche Wiederaufnahme: durch das engagierte Agieren einer Rechtsanwältin und mit Hilfe neuer wissenschaftlicher Verfahren und neuen Gutachten könnte der womöglich zu unrecht verurteilte Genditzki doch noch freigesprochen werden.
Professor Dr. Klaus Püschel, der bereits als Rechtsmediziner an den bisherigen Prozessen beteiligt war, stellt uns in dieser Folge den Fall vor und spricht über die Rolle des wissenschaftlichen Fortschritts in Bezug auf Wiederaufnahmeverfahren.