Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Ein Kommentar von Janine Beicht.
Am Donnerstag, dem 25. September 2025, hat der Bundestag drei neue Verfassungsrichter gewählt: Ann-Katrin Kaufhold, Sigrid Emmenegger und Günter Spinner. Alle erreichten die nötige Zweidrittel-Mehrheit, doch der Prozess offenbart ein düsteres Bild politischer Manöver, die das höchste Gericht Deutschlands in eine ideologische Arena verwandeln. Anstelle einer unabhängigen Wahrerin der Verfassung wurde mit Ann-Katrin Kaufhold eine Kandidatin in das Amt gehoben, die den Rechtsstaat in parteipolitische Gefolgschaft drängen könnte. Ihre Vorstellungen von Enteignungen, Klimareglementierungen und Parteiverboten gefährden unmittelbar die freiheitliche Ordnung der echten Demokratie.
Ein Wahlprozess als Machtdemonstration
Die Wahl der Verfassungsrichter war alles andere als ein Akt demokratischer Sorgfalt. In einer geheimen Abstimmung wurden alle drei Kandidaten, die SPD-nominierten Juristinnen Ann-Katrin Kaufhold und Sigrid Emmenegger sowie der Unionskandidat Günter Spinner, mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit ins Amt gehievt. Doch die Mechanik hinter diesem Erfolg spricht Bände. Ursprünglich war geplant, die Kandidaten, wie im Juni 2025, nacheinander zu wählen, mit klarer Bekanntgabe der Ergebnisse nach jeder Abstimmung. Stattdessen wurden alle drei auf einer einzigen Wahlkarte zusammengefasst, wo Abgeordnete lediglich „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen konnten. [1] Diese plötzliche Änderung des Verfahrens, beschlossen nur zwei Stunden vor der Abstimmung, überraschte selbst Teile der Unionsfraktion. Das Ergebnis: Ein undurchsichtiger Prozess, der Transparenz und Kontrolle untergräbt.
Die Auszählung brachte folgendes Resultat: [2] Günter Spinner, der Unionskandidat, erhielt 424 Ja-Stimmen, aber auch 178 Gegenstimmen. Das ist ein schwaches Ergebnis, das zeigt, dass neben der AfD, die ihn laut Insidern nicht wählte, auch Abgeordnete aus SPD, Grünen und Linken gegen ihn votierten. Ann-Katrin Kaufhold kam auf 440 Ja-Stimmen und 166 Gegenstimmen, Sigrid Emmenegger auf 446 Ja-Stimmen bei nur 161 Gegenstimmen. Die notwendigen 409 Stimmen wurden jeweils erreicht, doch die Abhängigkeit der Koalition von Grünen und Linken, da Schwarz-Rot allein keine Zweidrittel-Mehrheit hat, zeigt die politischen Deals hinter den Kulissen.[3] Die Union, geführt von Jens Spahn, opferte demokratische Prinzipien für einen faulen Kompromiss, um ihren Kandidaten durchzudrücken. Spahn betonte im Anschluss an die Abstimmung, dass damit die Phase der Unklarheit abgeschlossen sei.
„Das Bundesverfassungsgericht ist wieder voll arbeitsfähig, alle Richterstellen sind mit gewählten Richterinnen und Richtern besetzt.“ [3]
...https://open.acast.com/networks/60075e46795a1c638da1549a/shows/60ddd7aff37f1600129757d8/episodes/new
Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.