
Nach mehreren Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesreoublik Deutschland trat das AGG am 18. August 2006 schließlich in Kraft. Erstmals wurde in Deutschland ein Gesetz geschaffen, das den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch private Akteure (wie beispielsweise Arbeitgeber und Arbeitnehmer) umfassend regelt. Das AGG will durch Information der Betroffenen Benachteiligungen verhindern. Doch wie wirksam ist das Gesetz? Wir beleuchten die aktuelle Rechtsprechung und zeigen auf, wie man sich gegen Diskrimierung wehren kann.