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AG Zivilrecht
Christian Konert
61 episodes
9 months ago
Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Zivilstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten.
Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da vor dem Staatsexamen die zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft am längsten zurückliegt. Zwar findet in Sachsen-Anhalt vor dem Examen noch eine zwangsvollstreckungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft statt, in der auch die grundlegenden Strukturen der zivilrichterlichen Arbeitsweise wiederholt werden. Allerdings liegt hier der Fokus aus meiner Erfahrung doch noch eher auf der Vermittlung des „neuen“ Zwangsvollstreckungsrechts, so dass die Wiederholung oft zu kurz kommt. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.
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Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Zivilstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten.
Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da vor dem Staatsexamen die zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft am längsten zurückliegt. Zwar findet in Sachsen-Anhalt vor dem Examen noch eine zwangsvollstreckungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft statt, in der auch die grundlegenden Strukturen der zivilrichterlichen Arbeitsweise wiederholt werden. Allerdings liegt hier der Fokus aus meiner Erfahrung doch noch eher auf der Vermittlung des „neuen“ Zwangsvollstreckungsrechts, so dass die Wiederholung oft zu kurz kommt. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.
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Folge 43 – Streitgenossenschaft und Prozessstandschaft
AG Zivilrecht
1 hour 10 seconds
5 years ago
Folge 43 – Streitgenossenschaft und Prozessstandschaft

Die heutige Folge beschäftigt sich mit dem „Dauerbrenner“ der Streitgenossenschaft. Hier werden die Unterschiede zwischen einfacher und notwendiger Streitgenossenschaft und die Besonderheiten der beiden Konstellationen erörtert. Die Folge endet mit einer kurzen Besprechung der Prozessstandschaft (gesetzlich und gewillkürt).







Einfache Streitgenossenschaft:



* § 59 ZPO* § 60 ZPO* § 61 ZPO* § 63 ZPO







Notwendige Streitgenossenschaft:



* § 62 ZPO* § 183 Abs. 1 InsO * BGH, Urteil vom 16.03.2009, Az.: II ZR 302/06







Prozessstandschaft:



* § 265 ZPO* Althammer in Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Auflage, vor §§ 50 – 58, Rdn. 38 ff.
AG Zivilrecht
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