
In dieser Folge sprechen Torsten Zapf und Dr. Christian Flache zusammen mit Experte Vladimir Primaczenko über die Herausforderungen bei der Verwendung ausländischer Vollmachten und warum die Ermittlung des Güterstandes bei bestimmten Rechtsgeschäften eine tragende Rolle spielt.
Im Podcast wird von §800 ZPO und der Befreiung von §181 BGB gesprochen. Ergänzend zum Podcast werden diese Gesetzteszitate zur besseren Verständlichkeit wie folgt erläutert:
§ 800 ZPO: § 800 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt im Wesentlichen die Möglichkeit, aus vollstreckbaren Grundschulden, Hypotheken oder Rentenschulden direkt die Zwangsvollstreckung zu betreiben – ohne vorher ein gerichtliches Urteil einzuholen.
Befreiung von § 181 BGB: Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet, dass eine Person ausnahmsweise doch ein Insichgeschäft machen darf. Das heißt, sie darf in einem Geschäft auf beiden Seiten handeln (z. B. für sich selbst und eine andere Person), obwohl das normalerweise verboten ist. Diese Befreiung muss explizit in der betroffenen Urkunde erteilt werden.