
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 16.9.2020 neu entschieden, dass die Kindesunterhaltspflicht nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle in Luxusfamilien bei Einkommen bis 11000 Euro fortgeschrieben werden kann (XII ZB 499/19 = BeckRS 2020,29627).
Zugewinnausgleich - Ehevertrag - nachehelicher Unterhalt - Versorgungsausgleich Überblick