
In diesem Video kommentiert der Schweizer Rechtsanwalt und Buchautor Valentin Landmann kritisch die Entscheidung des Bundesamts für Polizei (FEDPOL), die Nennung der Hautfarbe in polizeilichen Fahndungsregistern zu verbieten. Er argumentiert, dass dieses Merkmal ein wertneutrales und augenfälliges Kennzeichen zur Identifikation von Personen sei und das Verbot die Fahndung nach Straftätern oder vermissten Personen massiv behindere. Landmann hält die Begründung, Racial Profiling zu verhindern, für realitätsfremd und "idiotisch".