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Heute spricht Anne mit Dr. Herrmann Dinkler vom TÜV-Verband über das Gesetz über überwachungsbedürftigen Anlagen, kurz ÜAnlG. Warum brauchte es das ÜAnlG? Welche Anlagen sind überwachungsbedürftig? Wieso richtet sich das Gesetz an den Betreiber der Anlage und nicht an den Arbeitgeber? Welche Pflichten hat der Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage? Was bedeutet eingefährlicher Mangel bei einer Anlage und was muss der Betreiber dann tun? Was ist das Anlagenkataster, kurz AnKa? Welche Befugnisse hat eine Behörde in Bezug auf überwachungs-bedürftigen Anlagen? Wie entwickeln sich die Vorschriften weiter?
Moderation: Anne – Kathrin Fiedler
Gast: Dr. Hermann Dinkler (TÜV-Verband e. V.)
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