
Margret Spiess verstarb plötzlich; an ihrer Leiche waren keine Wunden festzustellen. Aber die Gerüchte besagten, dass ihr Mann sie erstickt hatte. Als man keine Beweise dafür fand, wandte man altes Recht an. Man griff zur Hilfe des Gottesurteils. Während einer sogenannten Bahrprobe sollte Hans Spiess mit Gottes Hilfe seine Unschuld beweisen – es kam anders.
Quellen:
Chroniken von Diebold Schilling einzusehen auf: www.e-codices.unifr.ch
Literatur (Auswahl):
Kost, Pius. Die Bahrprobe von Ettiswil anno 1503 : ein berühmtes Gottesurteil. In: Heimatkunde Wiggertal, 2006, 63.
Dr. Nicole Billeter *** www.historisch.ch *** true_crime@historisch.ch
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