restruct.law ist der Restrukturierungspodcast von Dr. Christian Heintze und Heiko Schaefer. Heintze und Schaefer beraten seit über 20 Jahren als Experten für Sanierung und Restrukturierung in Krisensituationen von Unternehmen. Sie übernehmen Verantwortung, wenn andere keinen Ausweg mehr sehen. Entscheiden, was zu retten ist oder was nur noch abgewickelt werden kann. Sie verhandeln mit Gläubigern, Kunden und Investoren. Mal als Berater oder Insolvenzverwalter des Unternehmens, ein anderes Mal als Anwälte der betroffenen Gläubiger.
Mit ihren wechselnden Gästen aus der deutschen und internationalen Restrukturierungsszene wählen Sie jeden Monat ein aktuelles Thema zu Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz aus. Im lockeren Gespräch diskutieren, erläutern und blicken sie voraus mit AnwältInnen, BeraterInnen, ProfessorInnen, PolitkerInnen und InvestorInnen aus der Restrukturierungsszene.
Mehr Informationen unter https://www.restruct.law
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restruct.law ist der Restrukturierungspodcast von Dr. Christian Heintze und Heiko Schaefer. Heintze und Schaefer beraten seit über 20 Jahren als Experten für Sanierung und Restrukturierung in Krisensituationen von Unternehmen. Sie übernehmen Verantwortung, wenn andere keinen Ausweg mehr sehen. Entscheiden, was zu retten ist oder was nur noch abgewickelt werden kann. Sie verhandeln mit Gläubigern, Kunden und Investoren. Mal als Berater oder Insolvenzverwalter des Unternehmens, ein anderes Mal als Anwälte der betroffenen Gläubiger.
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Die vieldiskutierte Entscheidung des Landgerichts Frankfurt zur Anerkennung eines englischen Restructuring-Plans wirft ein Schlaglicht auf die Attraktivität Deutschlands als Restrukturierungsstandort. Ist Deutschland als Restrukturierungsstandort attraktiv für ausländische Gesellschaften? Mit unserem Gast Prof. Dominik Skauradszun steigen wir tiefer in die Materie ein, erfahren Hintergründe zur Frankfurter Entscheidung und wo der Gesetzgeber tätig werden sollte. Er berichtet über Verfahren vor dem High Court in London und das Werben der deutschen Justiz um internationale Fälle.
Shownotes:
LG Frankfurt/M, Vorbehaltsurteil vom 22. August 2025, Az. 2-12 O 239/24, https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250001106
High Court of Justice Chancery Division vom 04.03.2024 – [2024] EWHC 468 (Ch): caselaw.nationalarchives.gov.uk/ewhc/ch/2024/468/data.pdf
BGH, Urteil vom 27. Oktober 2008, Az. II ZR 158/06 (Trabrennbahn), https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=45648
UK Companies Act 2006, Part 26A, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2006/46/part/26/data.pdf
Brüssel Ia-Verordnung, https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:351:0001:0032:de:PDF
Rom I-Verordnung, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008R0593
Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019, https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-durchf%C3%BChrung-des-haager-%C3%BCbereinkommens-vom-2-juli-2019/286488
Dominik Skauradszun/Jeremias Kümpel/Johannes Schröder: Zur fehlenden Anerkennungsfähigkeit eines englischen Part-26A-Restrukturierungsplans in Deutschland, ZIP 2024,665 ff.
Dominik Skauradszun/Jeremias Kümpel/Johannes Schröder: Why a Sanction Order Pursuant to Part 26A UK CA Cannot Be Recognised in Germany: Part One, ICR 2024, 349 ff.
Dominik Skauradszun/Jeremias Kümpel/Johannes Schröder: Why a Sanction Order Pursuant to Part 26A UK CA Cannot Be Recognised in Germany: Part Two, ICR 2025, 7 ff.
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