
Die Gruppe der Blinden und Gehörlosen ist eine der Opfergruppen des Nationalsozialismus: Am 1. Januar 1934 trat das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, kurz „GzVeN“, in Kraft. Es diente dazu, so genannte Erbkranke durch Zwangssterilisierung von der Fortpflanzung auszuschließen. ‚Erbliche Blindheit‘ und ‚erbliche Taubheit‘ wurden von den Nationalsozialisten dazu gezählt. Die Opfer hatten bis in die 1980er Jahre weder Anspruch auf Rente noch auf Entschädigungszahlungen, da diese Zwangssterilisierungen in der Bundesrepublik nicht als genuin nationalsozialistisches Verbrechen galten.
„Die Geschichte gehörloser und auch blinder Menschen hat in der Bundesrepublik und besonders in Westfalen bisher viel, viel zu wenig Aufmerksamkeit erfahren“, sagt Dr. Jens Gründler. In dieser Folge spricht der wissenschaftliche Referent für Wirtschafts- und Sozialgeschichte des LWL-Instituts für westfälische Regionalgeschichte mit Susanne Kneer über seine Forschungen zur Geschichte von „Blinden- und Taubstummenanstalten“, wie Einrichtungen für blinde und gehörlose Kinder bis in die NS-Zeit genannt wurden. Die Forschungen wurden durch das LWL-Dezernat Jugend und Schule in Kooperation mit der LWL-Kulturabteilung beauftragt.
Archivierte Personalakten von Direktoren und Lehrkräften aus der NS-Zeit und den Jahren danach geben tiefe Einblicke, inwieweit sie in die Parteiarbeit eingebunden waren, welche Funktionen und Aufgaben sie wahrnahmen und wie durch sie das „GzVeN“ auch innerhalb ihrer Schüler:innenschaft nwendung fand. Auch Nachkriegsbiografien und -karrieren lassen sich so z.T. sehr genau nachzeichnen. Anhand zeitgenössischer Heiratsannoncen aus den 1960er und 1970er Jahren wird deutlich, wie tief und nachhaltig die Eugenik und das „GzVeN“ der Nationalsozialisten selbst in Communities blinder und gehörloser Menschen Einzug zu halten vermocht hatten.