
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman
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Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
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In dieser Folge, die am 22.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 3.9.2025, Az.: 18 K 5304/23). Diese Entscheidung folgt der Rechtsprechung des OVG Münster vom 1.7.2025, wonach Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022 nicht mehr hätten ausbezahlt werden dürfen (wenn sie nicht rechtssicher waren). Das betrifft nicht nur laufende Verfahren, sondern kann auch eine dramatische Rückforderungswelle auslösen. Dennis Hillemann erklärt warum.