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Online Marketing Weekly – Der News Podcast
squadt GmbH
227 episodes
3 days ago
(00:00) - Themen in dieser Woche

(00:13) - OpenAI: Altman öffnet Tür für Anzeigen in ChatGPT
Sam Altman (CEO, OpenAI) lehnt Google-typische Pay-to-Rank-Anzeigen ab, stellt aber in einem Interview in Aussicht, „eine Art von Anzeigen“ zukünftig zu testen. Bevorzugt werden zahlungsneutrale Modelle wie Transaktionsgebühren, etwa wenn Buchungen direkt in ChatGPT ausgelöst werden. Konkrete Formate sind offen; Altman betont zugleich, dass Werbung nicht die größte Erlösquelle sein wird. 

(00:38) -  Wero startet eingeschränkt im deutschen E-Commerce
Der EU-Bezahldienst Wero ist überraschend im Online-Handel gestartet – zunächst bei Eventim. Die Zahlung erfolgt per QR-Code im Checkout und wird in der Banking-App bestätigt. Aktuell ist der Dienst nur für die Kundschaft von Sparkasse und Volksbank freigeschaltet; andere Institute zeigen teils Fehlermeldungen. In rund zwei Wochen soll eine Roadmap folgen. Im Gespräch sind u. a. Deutsche Bahn, Otto und Mediamarkt-Saturn; Wero verweist auf rund 45 Mio. User*innen in Europa. 

(01:07) - LG Bochum verurteilt Shop: Irreführung mit „neu“ und Streichpreis
Das Landgericht Bochum wertete die Kombination aus Streichpreis und dem Zusatz „neu“ neben dem Preis als irreführend. Der Referenzpreis war nicht der niedrigste der letzten 30 Tage, wie es die Preisangabenverordnung verlangt. Händler*innen müssen bei Rabattwerbung den niedrigsten 30-Tage-Preis als Vergleich angeben. Zulässig bleibt der Vergleich mit der UVP, sofern dies eindeutig als solcher gekennzeichnet ist. 

Shownotes: https://squadt.com/insights/online-marketing-weekly-202546/
Webseite: https://squadt.com
Instagram: https://www.instagram.com/squadt.gmbh
Facebook: https://www.facebook.com/squadtgmbh
YouTube: https://www.youtube.com/@squadt 
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(00:00) - Themen in dieser Woche

(00:13) - OpenAI: Altman öffnet Tür für Anzeigen in ChatGPT
Sam Altman (CEO, OpenAI) lehnt Google-typische Pay-to-Rank-Anzeigen ab, stellt aber in einem Interview in Aussicht, „eine Art von Anzeigen“ zukünftig zu testen. Bevorzugt werden zahlungsneutrale Modelle wie Transaktionsgebühren, etwa wenn Buchungen direkt in ChatGPT ausgelöst werden. Konkrete Formate sind offen; Altman betont zugleich, dass Werbung nicht die größte Erlösquelle sein wird. 

(00:38) -  Wero startet eingeschränkt im deutschen E-Commerce
Der EU-Bezahldienst Wero ist überraschend im Online-Handel gestartet – zunächst bei Eventim. Die Zahlung erfolgt per QR-Code im Checkout und wird in der Banking-App bestätigt. Aktuell ist der Dienst nur für die Kundschaft von Sparkasse und Volksbank freigeschaltet; andere Institute zeigen teils Fehlermeldungen. In rund zwei Wochen soll eine Roadmap folgen. Im Gespräch sind u. a. Deutsche Bahn, Otto und Mediamarkt-Saturn; Wero verweist auf rund 45 Mio. User*innen in Europa. 

(01:07) - LG Bochum verurteilt Shop: Irreführung mit „neu“ und Streichpreis
Das Landgericht Bochum wertete die Kombination aus Streichpreis und dem Zusatz „neu“ neben dem Preis als irreführend. Der Referenzpreis war nicht der niedrigste der letzten 30 Tage, wie es die Preisangabenverordnung verlangt. Händler*innen müssen bei Rabattwerbung den niedrigsten 30-Tage-Preis als Vergleich angeben. Zulässig bleibt der Vergleich mit der UVP, sofern dies eindeutig als solcher gekennzeichnet ist. 

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KI-Suchanfragen | Österreich gegen Temu & SHEIN | Marktplätze dominieren | Online Marketing Weekly
Online Marketing Weekly – Der News Podcast
1 minute 43 seconds
1 week ago
KI-Suchanfragen | Österreich gegen Temu & SHEIN | Marktplätze dominieren | Online Marketing Weekly
(00:00) - Themen in dieser Woche

(00:18) - Google Q3: KI-Features führen zu mehr Suchanfragen
Im neuesten Quartalsbericht meldet Google, dass neue Suchfunktionen wie der „AI-Mode“ und die „AI-Overviews“ das tägliche Suchvolumen deutlich erhöhen. Besonders bei jüngeren Usern zeigt sich ein Zuwachs in der Gesamtzahl der Suchanfragen und Sitzungen. Auch im Werbegeschäft verzeichnet Google ein starkes Wachstum – vor allem bei Such- und YouTube-Anzeigen. 

(00:45) -  Österreich plant Offensive gegen Temu, SHEIN & Co.
Österreich hat eine umfassende Strategie beschlossen, um internationale Plattformen wie Temu und SHEIN stärker zu regulieren. Geplant sind eine EU-weite Zollreformen, neue Meldepflichten und eine verstärkte Marktüberwachung. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den Verbraucherschutz zu stärken. Für Onlinehändler*innen mit grenzüberschreitendem Vertrieb könnten dadurch neue Pflichten entstehen.

(01:08) - Marktplätze dominieren den grenzüberschreitenden Online-Handel
Der Cross-Border-Handel in Europa boomt: Marktplätze dominieren zunehmend den grenzüberschreitenden Handel. 2024/2025 betrug das gesamte Cross-Border-Volumen über 350 Mrd. Euro, davon entfallen rund 70 % auf Online-Marktplätze. Amazon, Temu, Zalando & Co. dominieren hier den Markt. Viele Händler*innen stehen dabei unter steigendem Margendruck, der E-Commerce als Ganzes wächst jedoch stetig.

Shownotes: https://squadt.com/insights/online-marketing-weekly-202545/
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(00:00) - Themen in dieser Woche

(00:13) - OpenAI: Altman öffnet Tür für Anzeigen in ChatGPT
Sam Altman (CEO, OpenAI) lehnt Google-typische Pay-to-Rank-Anzeigen ab, stellt aber in einem Interview in Aussicht, „eine Art von Anzeigen“ zukünftig zu testen. Bevorzugt werden zahlungsneutrale Modelle wie Transaktionsgebühren, etwa wenn Buchungen direkt in ChatGPT ausgelöst werden. Konkrete Formate sind offen; Altman betont zugleich, dass Werbung nicht die größte Erlösquelle sein wird. 

(00:38) -  Wero startet eingeschränkt im deutschen E-Commerce
Der EU-Bezahldienst Wero ist überraschend im Online-Handel gestartet – zunächst bei Eventim. Die Zahlung erfolgt per QR-Code im Checkout und wird in der Banking-App bestätigt. Aktuell ist der Dienst nur für die Kundschaft von Sparkasse und Volksbank freigeschaltet; andere Institute zeigen teils Fehlermeldungen. In rund zwei Wochen soll eine Roadmap folgen. Im Gespräch sind u. a. Deutsche Bahn, Otto und Mediamarkt-Saturn; Wero verweist auf rund 45 Mio. User*innen in Europa. 

(01:07) - LG Bochum verurteilt Shop: Irreführung mit „neu“ und Streichpreis
Das Landgericht Bochum wertete die Kombination aus Streichpreis und dem Zusatz „neu“ neben dem Preis als irreführend. Der Referenzpreis war nicht der niedrigste der letzten 30 Tage, wie es die Preisangabenverordnung verlangt. Händler*innen müssen bei Rabattwerbung den niedrigsten 30-Tage-Preis als Vergleich angeben. Zulässig bleibt der Vergleich mit der UVP, sofern dies eindeutig als solcher gekennzeichnet ist. 

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