
Eine IBAN wird auf einer Rechnung verändert und das versendende Unternehmen ist Schuld. So lautet ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig und öffnet damit nicht nur Tür und Tor für Betrug, sondern gibt Anstoß für einen Diskurs über Verschlüsselung, Transportwege und Cybersicherheit in deutschen Unternehmen. Wir haben den Fall mal genauer betrachtet.