Der Podcast folgt der Vorlesung „Kapitalgesellschaftsrecht“ aus dem Sommersemester 2012 an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Vorlesung richtet sich an Studenten in den Schwerpunktebereichen Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht und vermittelt anhand zahlreicher Beispiele und aktueller Rechtsprechung die Grundstrukturen des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts. Im Vordergrund stehen dabei die Rechtsformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Unternehmergesellschaft (UG) und der Aktiengesellschaft (AG).
All content for LMU Kapitalgesellschaftsrecht is the property of Dr. jur. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) and is served directly from their servers
with no modification, redirects, or rehosting. The podcast is not affiliated with or endorsed by Podjoint in any way.
Der Podcast folgt der Vorlesung „Kapitalgesellschaftsrecht“ aus dem Sommersemester 2012 an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Vorlesung richtet sich an Studenten in den Schwerpunktebereichen Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht und vermittelt anhand zahlreicher Beispiele und aktueller Rechtsprechung die Grundstrukturen des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts. Im Vordergrund stehen dabei die Rechtsformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Unternehmergesellschaft (UG) und der Aktiengesellschaft (AG).
Der Podcast hat die fünfte Veranstaltung (24. Mai 2012) der Vorlesung zum „Kapitalgesellschaftsrecht“ an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Sommersemester 2012 zum Gegenstand.
Behandelt werden zunächst Fragen des Vorstandsrecht. Am Anfang steht dabei die Leitungsaufgabe des Vorstands einschließlich der Behandlung interessenpluraler Zielkonflikte. Dabei wird klargestellt, dass der Vorstand einer deutschen Aktiengesellschaft – im Unterschied zu dem board of directors einer US-Corporation – nicht in einem auftragsähnlichen Verhältnissen zu den Aktionären steht (sog. Principal-Agent-Modell), sondern eigene Leitungsentscheidung trifft. Im Anschluss daran werden Fragen der personellen Zusammensetzung des Vorstands sowie der Bestellung und Anstellung der Vorstandsmitglieder behandelt. Eingegangen wird in diesem Zusammenhang auch auf die Kompetenzen des Arbeitsdirektors (§ 33 MitbestG, § 38 Abs. 2 Satz 2 SEBG).
Anschließend werden die Zuständigkeiten der Hauptversammlung erörtert. Dabei wird zwischen den originären Zuständigkeiten nach § 119 Abs. 1 AktG und den Zuständigkeiten auf Verlangen des Vorstands (§ 119 Abs. 2 AktG) differenziert. Vor dem Hintergrund des § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG wird anhand eines Beispiels die Abgrenzung einer Änderung des Unternehmensgegenstands von einer bloßen Änderung der Unternehmensausrichtung innerhalb eines unveränderten Unternehmensgegenstand veranschaulicht. Den Abschluss der Vorlesung bilden die ungeschriebenen Zuständigkeiten der Hauptversammlung nach den von der Rechtsprechung in den Fällen „Holzmüller“ und „Gelatine“ entwickelten Grundsätzen.
LMU Kapitalgesellschaftsrecht
Der Podcast folgt der Vorlesung „Kapitalgesellschaftsrecht“ aus dem Sommersemester 2012 an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Vorlesung richtet sich an Studenten in den Schwerpunktebereichen Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht und vermittelt anhand zahlreicher Beispiele und aktueller Rechtsprechung die Grundstrukturen des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts. Im Vordergrund stehen dabei die Rechtsformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Unternehmergesellschaft (UG) und der Aktiengesellschaft (AG).