Der Podcast folgt der Vorlesung „Kapitalgesellschaftsrecht“ aus dem Sommersemester 2012 an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Vorlesung richtet sich an Studenten in den Schwerpunktebereichen Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht und vermittelt anhand zahlreicher Beispiele und aktueller Rechtsprechung die Grundstrukturen des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts. Im Vordergrund stehen dabei die Rechtsformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Unternehmergesellschaft (UG) und der Aktiengesellschaft (AG).
All content for LMU Kapitalgesellschaftsrecht is the property of Dr. jur. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) and is served directly from their servers
with no modification, redirects, or rehosting. The podcast is not affiliated with or endorsed by Podjoint in any way.
Der Podcast folgt der Vorlesung „Kapitalgesellschaftsrecht“ aus dem Sommersemester 2012 an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Vorlesung richtet sich an Studenten in den Schwerpunktebereichen Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht und vermittelt anhand zahlreicher Beispiele und aktueller Rechtsprechung die Grundstrukturen des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts. Im Vordergrund stehen dabei die Rechtsformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Unternehmergesellschaft (UG) und der Aktiengesellschaft (AG).
Der Podcast hat die elfte Veranstaltung (27. Juli 2012) der Vorlesung zum „Kapitalgesellschaftsrecht“ an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Sommersemester 2012 zum Gegenstand. Behandelt werden Fragen der Vorgesellschaft, insbesondere die persönliche Haftung der Gesellschafter. Eingangs wird die Frage aufgeworfen, welches Rechtssubjekt Inhaber der bereits vor der Eintragung der Aktiengesellschaft bzw. GmbH in das Handelsregister geleisteten Einlagen ist. An die sich daraus ergebende Notwendigkeit einer Vorgesellschaft schließt sich die Frage an, in welchem Umfang die Gründer die Vorgesellschaft vertreten können. Das in diesem Zusammenhang ehemals bestehende sog. Vorbelastungsverbot hat die Rechtsprechung zu Gunsten einer umfassenden Verlustdeckungshaftung der Gesellschafter aufgegeben (BGHZ 134, 333, 342; BGHZ 80, 129, 144). Diese ergänzt seither die normierte Handelndenhaftung (§ 41 Abs. 1 Satz 2 AktG, § 11 Abs. 2 GmbHG). Der Begriff desjenigen, der „im Namen der Gesellschaft“ handelt, wird zunehmend restriktiv ausgelegt. Die Verlustdeckungshaftung ist grundsätzlich nur eine Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Vorgesellschaft. Sie wird nur ausnahmsweise zu einer Außenhaftung entsprechend den §§ 128 ff. HGB. Wird die errichtete Kapitalgesellschaft in das Handelsregister eingetragen, wandelt sich die bis dahin bestehende Verlustdeckungshaftung in eine Vorbelastungs- und Unterbilanzhaftung um.
LMU Kapitalgesellschaftsrecht
Der Podcast folgt der Vorlesung „Kapitalgesellschaftsrecht“ aus dem Sommersemester 2012 an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Vorlesung richtet sich an Studenten in den Schwerpunktebereichen Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht und vermittelt anhand zahlreicher Beispiele und aktueller Rechtsprechung die Grundstrukturen des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts. Im Vordergrund stehen dabei die Rechtsformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Unternehmergesellschaft (UG) und der Aktiengesellschaft (AG).