Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.
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Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.
Formen der Fahrlässigkeit, Inhalt der Sorgfaltspflicht und objektive Sorgfaltspflichtverletzung, sorgfaltsmäßiges Verhalten in der konkreten Situation
LMU Grundkurs Strafrecht I (L-Z) WS 2017/18
Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.