Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.
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Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.
[Übersicht Konkurrenzen]; Abgrenzung Tun / Unterlassen - Problemfelder (Forts.): Verhalten im ärztlichen Bereich (Sterbehilfe / Behandlungsabbruch), Abgrenzung bei fahrlässigem Verhalten;
Rechtlich relevantes Verhalten in Form des Unterlassens (Voraussetzungen);
Erfolg und Quasi-Kausalität (Wann ist Unterlassen ursächlich?);
Garantenstellung: Einteilung (klassisch / modern); Beschützergarant / Überwachergarant
LMU Grundkurs Strafrecht I (L-Z) WS 2017/18
Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.