Der Verfassungsgerichtshof, eines der österreichischen Höchstgerichte, hat entschieden: Mit 1. April 2027 tritt das Verbot des "Social Egg Freezing" außer Kraft. Pauschal zu verbieten, dass Frauen sich Eizellen entnehmen lassen, um sie später nutzen zu können, um Kinder zu bekommen, sei verfassungswidrig.
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