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Infos vom Strafverteidiger
Rechtsanwalt Volker Dembski
7 episodes
1 week ago
Herzlich willkommen bei meinem Strafverteidiger Podcast. Mein Name ist Rechtsanwalt Volker Dembski. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht in München. Sie haben Interesse an Informationen aus dem Rechtsgebiet Strafrecht? Dann sind Sie hier genau richtig! Los geht’s und viel Spaß beim Zuhören!
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Herzlich willkommen bei meinem Strafverteidiger Podcast. Mein Name ist Rechtsanwalt Volker Dembski. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht in München. Sie haben Interesse an Informationen aus dem Rechtsgebiet Strafrecht? Dann sind Sie hier genau richtig! Los geht’s und viel Spaß beim Zuhören!
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Wann bekommt Beschuldigter Pflichtverteidiger?
Infos vom Strafverteidiger
3 minutes 15 seconds
7 months ago
Wann bekommt Beschuldigter Pflichtverteidiger?

Der Verdächtige im Strafverfahren hat einen Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger, wenn ein Fall notwendiger Verteidigung gemäß § 140 StPO vorliegt.

Anders als bei der Prozesskostenhilfe im Zivilverfahren besteht der Anspruch auf Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Betroffenen. Der Pflichtverteidiger erhält seine Gebühren und Auslagen von der Staatskasse. Die Kosten des Pflichtverteidigers sind aber Teil der Verfahrenskosten und werden daher für den Fall einer Verurteilung dem Betroffenen auferlegt. Pflichtverteidigung ist also in der Regel nicht kostenlos.

Eine notwendige Verteidigung ist gemäß § 140 Abs. 1 StPO unter anderem dann gegeben, wenn eine Hauptverhandlung mindestens vor dem Schöffengericht zu erwarten ist, ein Verbrechen vorgeworfen wird, eine Vorführung zur gerichtlichen Entscheidung über Untersuchungshaft erfolgen soll oder Strafhaft vollstreckt wird. Ein Pflichtverteidiger wird aber gemäß § 140 Abs. 2 StPO auch dann bestellt, wenn dies wegen der Schwere der Anklage, wegen der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge, wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass eine Selbstverteidigung nicht möglich ist. Ab einer Straferwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe ist die Verteidigung notwendig. Insoweit sind auch drohende Bewährungswiderrufe zu berücksichtigen.

Dem Beschuldigten wird innerhalb einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit gegeben, einen Verteidiger seiner Wahl zu bezeichnen. Wenn der Beschuldigte die Frist zur Benennung eines Rechtsanwalts seiner Wahl verstreichen lässt, wird ein Pflichtverteidiger nach behördlichem Ermessen ausgesucht und bestellt. Jeder Beschuldigte sollte also unbedingt von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. Andernfalls riskiert er, dass eventuell andere Kriterien als die fachliche Qualifikation des Rechtsanwalts bei der Auswahl eine Rolle spielen könnten.

Mehr Infos:

https://fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/ratgeber/pflichtverteidiger/

https://youtu.be/5SFpJSyUpN4

Infos vom Strafverteidiger
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